Hallo Forum,
ist die F10.3 mit ND F10.2 als Fehlbelegung in einem som. KH. zu sehen?
Die Diskussionen sind mir soweit bekannt, letztendlich gibt es aber ja kontroverse Aussagen dazu.
Ein MDK -Gutachten sagt folgendes dazu:
Fehlbelegung, weil die Diagnose \"Abhängigkeit\" den Ärzten bekannt war und die Therapie primär die Entgiftung ist. Adäquat hätte der Patient in eine Fachklinik überwiesen werden müssen.
Meine Frage, warum wurde die DRG V60B mit der Möglichkeit dieser HD und der entsprechenden VWD kalkuliert ? Muss jetzt jeder Patient, der mit F10.3 kommt und die F10.2 bekannt ist, verlegt werden?
Danke im Voraus.
Gruß, B. Schrader