Abrechung Begleitpersonen

  • Hallo Fischerin v. Bodensee,

    die Begleitperson wird über den Patienten geführt - sie stellt also keinen eigenständigen Fall dar.
    Somit ist es eigentlich falsch, die Z76.3 beim Patienten (der begleitet wird) einzutragen. Das würde nämlich bedeuten, dass der Patient die gesunde Begleitperson ist.
    Dennoch verlangt eine KK von uns, eine derartige Kodierung vorzunehmen.
    Besagte KK weist zudem alle Rechnungen, bei denen der Betrag für die Begleitperson erscheint, kategorisch ab und fordert per DTA eine kurze medizinische Begründung. Sie lässt nur 2 Dinge für die Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson zu: Kinder, die noch gestillt werden + krebskranke Kinder...

    Gruesse aus dem Harz

  • Hallo,
    auch wir haben gleiche Problematik auf dem Tisch.
    Lösen dies zur Zeit pragmatisch. Um überhaupt Geld zu bekommen erstellen wir zwei Rechungen:
    1. über den eigentlichen Krankheitsfall
    2. über die Begleitperson

    Die Kasse begleicht die 1. Rechung, die zweite nicht!
    Für die zweite Rechung kommt immer die Aussage das die Kasse die medizinische Notwendigkeit nicht sieht.
    Wir fordern daher die Kasse auf den MDK in jedem einzelnen Fall mit einer entsprechend Prüfung zu beauftragen.
    Leider ist es bis heute zu keiner einzigen Prüfung gekommen.
    Hoffe dies wird bald geschehen um unsere Position zu vertreten.

    Bezüglich der Z76.3 habe ich auch nichts gefunden wo dies geregelt ist. Aber erkläre mir das so, in der Entlassmeldung / Rechung wird dadurch angezeigt das noch weitere Kosten abzurechnen sind.

    Gruß
    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)