Hallo Forum,
mit stellt sich folgendes Problem:
1. Aufenthalt: 29.12.2004-10.01.2005 HD C32.1 behandelt mit Neck dissection.
1. Aufenthalt: 13.01.-17.01.2005 wegen weiterer Halslymphknoten (Op mit temp. Tracheostomie). Pat. verläßt gegen ärztl. Rat das Krankenhaus.
Es erfolgt eine Zusammenlegung der o.g. Fälle. DRG D02A OGVD 39 Tage
Erneute Aufnahme des Patienten am 28.01. - 02.02.2005 zur Nachresektion von Gewebe im Larynx DRG 30Z.
Unser KIS schlägt eine erneute Zusammenlegung mit dem bereits zusammengeführten Vorgänger-Fall vor - und ich habe dabei folgendes Problem:
Ein inhaltlicher Zusammenhang ist gegeben.
Allerdings finde ich in den \"Leitsätzen zur Wiederaufnahmeregelung\" den Satz: \"Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits ein einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig.\"
Unter 5. findet sich dann: \"Zusammenzufassen sind nach §2 Abs. 4 Satz 2 KFPV 2004 alle Aufenthalte, die die Kriterien der Absätze 1 bis 3 erfüllen...\"
Die OGVD des ersten (zusammengeführten) Falles würde eine weitere Zusammenführung beinhalten.
Zusammenführung oder nicht???
Für hilfreiche Hinweise immer dankbar.
Mit sonnigen, ziemlich kalten und karnevalistischen Grüßen aus Köln
Conny :erschreck: