Frage eines "Außenseiters"

  • Hallo an die Experten,

    mal eine Frage eines Außenstehenden zum Verständnis: Angenommen ein Belegarzt führt in ein er Klinik eine Arthroskopie durch (Patient bleibt aber stationäre da), wie wird abgerechnet und mit welcher Pauschale? Ich gebe zu, die Frage ist reichlich undetailliert, würde mich aber trotzdem über Antworten freuen.

    Grüße

  • Hallo TR!

    Zur Abrechnung käme eine entsprechende DRG mit dem belegärztlichen Relativgewicht. Hoffentlich exsistiert ein AEP-Bogen zur Dokumentation der Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Und was bekommst das Krankenhaus eigentlich bei ambulanten OPs? Der Belegarzt erhält ja von der KV über die Punktsumme einen gewissen Betrag (mit dem neuen EBM aber nur 50 %), wie bekommt das KH die Leistungen honoriert?

  • Hallo TR,

    wenn in einer Belegabteilung ambulant operiert wird, ist es eine Leistung des Kassenarztes, der mit der KV abrechnet. Insoweit wird der Arzt nicht als Belegarzt tätig, so dass m.E. auch die Kürzung im neuen EBM nicht greift.

    Kassenarzt und Krankenhaus können dann frei vereinbaren, was der Belegarzt für die Nutzung von Personal und Sachmitteln des Krankenhauses zahlt.

    MfG
    Regorz

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
    Neue Grottkauer Str. 3
    12619 Berlin

  • Hallo TR!

    In Ergänzung des Beitrags von Herrn Regorz, sei noch angemerkt, daß Sie die Anästhesieleistungen mit den Kassen abrechnen können, wenn keine Belegoperateur diese erbringt. Achten Sie darauf, daß Sie die Ziffern zur Nachbetreuung 63 - 66 alte EBM abrechnen. In der Regel wird dies durch Ihr Personal erbracht.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer