• Hallo,

    zumindest mir gehts so, dass ich für die konservativen Fachabteilungen nicht unbedingt bei den 5er-OPS-Kodes nach
    kodierrelevanten Kodes fahnde... .

    Allerdings ist mir da jetzt die

    5-399.a Verschluß eines Stichkanals mit Kollagen

    aufgefallen, mit der nach meinem Dafürhalten auf jeden Fall
    die Einführung/Verankerung eines Kollagenschwämmchens
    (z.B. System AngioSeal) nach z.B. Koro oder PTCA verschlüsselt werden dürfte.

    Sehe ich das richtig ?

    Im Bereich der PTCA-DRGs F58Z (RG 0,953) und F57Z (RG 1,121) bewirkt die Kodierung dieser Massnahme als \"komplexe Intervention\" eine Eingruppierung in die DRG F57Z !!

    Einwände ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg, guten Morgen Forum,

    Ihren Kodiervorschlag halte ich für nicht richtig.

    Zum einen sind die Schlüssel 5-399.- überschrieben mit \"Andere Operationen an Blutgefäßen\". Eine eigenständige \"Andere Operation\" liegt hier ja nicht vor.

    Zum anderen verweise ich auf die DKR. Dort ist unter P001 d geregelt, dass eine Procedur normalerweise vollständig mit all ihren Komponenten, wie z. B. Vorbereitung, ....Zugang, Naht usw. in einem Kode abgebildet ist. Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben.

    Der Kode für z. B. Koro enthält also den Verschluss des Stichkanals.
    Egal. ob sie im Rahmen einer größeren Eingriffs die Hautnaht mit Nadel/Faden, einem Klammergerät oder Kleber machen, sie ist nicht zu kodieren.

    Unter diesen Aspekten erscheint die von Ihnen angesprochene Kodierung als nicht zulässig.

    Gruß
    D. Duck

    :p

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck