Tumor-Pat. mit schlaffer UND spastischer Hemiparese: Kodierung ?

  • Liebe KollegInnen,

    wie ist folgender Fall richtig zu kodieren:

    Pat. kommt mit einem erstmaligen Krampfanfall zur stationären Aufnahme. Anamnestisch wird berichtet, dass es vor längerer Zeit an einem cerebralen Tumor operiert wurde. Dieser sei aber vollständig entfernt worden, als Restzustand besteht eine schlaffe Hemiparese links.

    Das CCT ergab ein Rezidiv eines etwa faustgroßen Glioblastoms. Der Patient wurde mit Cortison behandelt und entwickelte eine spastische Hemiparese rechts.

    Vorschlag für Kodierung:
    HD: Glioblastom (C71.8)
    ND: schlaffe Hemiparese li. (wegen erhöhtem Pflegeaufwand) (G81.0)
    spastische Hemiparese re. (G81.1)
    keine Verschlüsselung des nicht behandelten Krampfanfalls, da ja nur Symptom.

    Ich würde der G81.0 gern noch einen \"Folge von....\"-Kode nachordnen, habe aber nichts wirklich passendes gefunden.

    Auch könnte ich mir eine Ergänzung durch den Kode Z85.8 (Voraussetzung: vollständiger Krankheitsabschluss => dann dürfte man aber wohl nicht von einem \"Rezidiv\", sondern einer \"gleichen und neuen Krankheit\" ausgehen) oder Z08.0 vorstellen.

    Welche Variante ist hier mehrheitsfähig ?

    Danke und Gruß
    Popp

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Popp:
    1)HD: Glioblastom (C71.8)
    ND: schlaffe Hemiparese li. (wegen erhöhtem Pflegeaufwand) (G81.0)
    spastische Hemiparese re. (G81.1)
    keine Verschlüsselung des nicht behandelten Krampfanfalls, da ja nur Symptom.

    2)Ich würde der G81.0 gern noch einen \"Folge von....\"-Kode nachordnen, habe aber nichts wirklich passendes gefunden.

    3)Auch könnte ich mir eine Ergänzung durch den Kode Z85.8 (Voraussetzung: vollständiger Krankheitsabschluss => dann dürfte man aber wohl nicht von einem \"Rezidiv\", sondern einer \"gleichen und neuen Krankheit\" ausgehen) oder Z08.0 vorstellen.

    Guten Morgen,

    zu 1)
    Der Krampfanfall ist zwar ein Symptom, aber ein eigenständiges (siehe Beispiel 4 unter D002d). Es wird als ND kodiert.

    Zu 2)
    Ich würde da nicht weiter suchen.

    Zu 3)
    Weder noch würde ich kodieren. Die ND-Definition gilt auch für diese Kodes und es dürfte schwer fallen hier einen erhöhten Ressourcenverbrauch zu beschreiben, der nicht schon über die HD erklärt ist. Die Nutzung dieser Kodes werden auch in den DKR im Speziellen Teil beschrieben. Eine solche Konstellation liegt hier aber nicht vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Lieber Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Sie ist (wie immer) hilfreich, dennoch möchte ich an einem Punkt widersprechen:

    Die zerebralen Krampfanfälle sind aus meiner Sicht doch nur ein Symptom, das inhaltlich durch die Hauptdiagnose bereits abgebildet wird. In dem von Ihnen angeführten Beispiel heißt es expressis verbis, dass der Patient zur Behandlung der Krampfanfälle aufgenommen wurde.

    In unserem Fall war der Aufnahme nur ein Krampfanfall vorausgegangen und es stand mit Hilfe bildgebender Verfahren die ursächliche Diagnostik im Vordergrund. Daher würde ich es auch nicht als \"eigenständiges Problem\" kodieren.

    Herzliche Grüße
    Popp

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Popp:
    Pat. kommt mit einem erstmaligen Krampfanfall zur stationären Aufnahme. Anamnestisch wird berichtet, dass es vor längerer Zeit an einem cerebralen Tumor operiert wurde. ...
    Das CCT ergab ein Rezidiv eines etwa faustgroßen Glioblastoms.

    Beispiel der DKR:
    Ein Patient wird erstmalig mit einem zerebralen Krampfanfall zur Behandlung der Krampfanfälle und zur Abklärung der Ursache stationär aufgenommen. Die CT- und MRT-Diagnostik lässt ein Hirnarterienaneurysma erkennen.
    Hauptdiagnose: Hirnarterienaneurysma
    Nebendiagnose(n): Zerebraler Krampfanfall

    Hallo Herr Popp,

    das hatte für mich eigentlich gleich geklungen. Nach der Schilderung haben Sie Ihn nicht wegen des noch gar nicht bekannten Rezidivs aufgenommen, sondern wegen des Krampfanfalls.

    Wenn Sie nun gar nichts diesbezüglich unternommen haben, steht es Ihnen natürlich zu, die Kodierung zu unterlassen.