Wiederaufnahme--Prozedurenanzahl

  • Hallo liebes Forum

    Wie sieht es eigentlich bei einer Wiederaufnahme mit den Prozeduren aus, die pro Aufenthalt nur einmal zu codieren sind.Muss bei zweiten
    AH jene Prozedur rausgenommen werden??
    Folgender Fall:Pat. 1.AH Pneumonie hat u.a L89.14 bekommt Lagerungs-
    behandlung DRG E77B. 2.AH Pneumonie -Wiederaufnahme L89.14 noch vorhanden bekommt wieder Lageungsbehandlung. Beim zusammenlegen der Fälle dann die DRG E62A.Ist das so korrekt?Oder muss einmal die Prozedur raus da es nun als ein AH zählt?

    Danke schon mal im voraus
    Zabi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bei Zusammenlegung von mehreren Fällen haben Sie letztlich einen, den Sie zur Abrechnung bringen. Hier sind dann die Prozeduren nur einmal anzugeben, wenn dies so im OPS vorgegeben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Habe ich mir doch fast gedacht.Wäre ja zu schön gewesen,da es
    den Erlös gesteigert hätte.Hat halt nicht sollen sein.

    Schönen Tag noch
    Zabi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dass es überhaupt zu dieser Situation kommt, liegt an der Funktion \"Komplizierende Prozeduren\":

    Komplizierende Prozeduren
    Mindestens zwei Prozeduren in Tabelle TAB-KOM-2 oder Prozedur mit Zusatzkennzeichen B in Tabelle TAB-KOM-3 oder (Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 oder Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 oder Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden) und Prozedur in Tabelle TAB-KOM-4 oder Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 oder Prozedur in Tabelle TAB-KOM-2 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden oder Diagnose in Tabelle TAB-KOM-1 und Dauer der maschinellen Beatmung > 24 Stunden und Dauer der maschinellen Beatmung < 96 Stunden.

    Da die Lagerungsbehandlung in der TAB-KOM-2 geführt wird, bedingt die doppelte Nennung die DRG-Zuordnung. Da dies aber über den OPS-Hinweis ausgeschlossen ist, kann bei einem Fall die doppelte Nennung de facto nicht vorkommen.

  • Hallo Dirk,
    Hallo Forum,

    Frage passt zwar nur bedingt hierher, aber als Ergänzung eine Frage zur Kodierung der Lagerungsbehandlung, die wir intern gerade diskutieren:

    Es steht unterhalb der OPS-Überschrift zu 8-390 \"...Er ist nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren\".
    Nun gibt es ja da die spezifischen Untergruppen.
    Wenn ich den Patienten zunächst - natürlich mit entsprechendem Mehraufwand - im Rahmen der Extensionsbehandlung gelagert habe (8-390.4) und er nun zusätzlich im selben Aufenthalt auf Intensiv beispielsweise im Rahmen eines ARDS gelagert werden muss (8-390.0), würde ich beide Kodes kodieren wollen.

    Meint nun o.g. Definition, dass für die gesamte OPS-Gruppe 8-390 nur 1 Kode pro stat. Aufenthalt kodiert werden kann oder bezieht sich die Einschränkung nur auf den jeweilig endständigen Kode?
    Rein medizinisch würde ich mich für letztere Variante entscheiden.

    Viele Grüße
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jörg,

    verschiedene Lageungsbehandlungen werde einzeln kodiert, also mehrere (verschiedene) Kodes aus 8-390. Für den OPS 2007 wird auch der Hinweis diesbezüglich umformuliert, damit das ganz klar ist. Es ist aber auch schon für 2006 so vorgesehen. Das sind übrigens direkte Ausküfte des DIMDI.