Hallo liebes Forum
Wie sieht es eigentlich bei einer Wiederaufnahme mit den Prozeduren aus, die pro Aufenthalt nur einmal zu codieren sind.Muss bei zweiten
AH jene Prozedur rausgenommen werden??
Folgender Fall:Pat. 1.AH Pneumonie hat u.a L89.14 bekommt Lagerungs-
behandlung DRG E77B. 2.AH Pneumonie -Wiederaufnahme L89.14 noch vorhanden bekommt wieder Lageungsbehandlung. Beim zusammenlegen der Fälle dann die DRG E62A.Ist das so korrekt?Oder muss einmal die Prozedur raus da es nun als ein AH zählt?
Danke schon mal im voraus
Zabi