Hallo Forum,
ich möchte in diesem Forum gern eine eher rechtliche Frage formulieren, die aber eigentlich nicht zum Thema \"DRG\" bzw. \"DRG-Abrechnung\" gehört. Da ich jedoch von dem allgemeinen Wissensniveau hier beeindruckt bin, möchte ich diese Frage dennoch zur Diskussion oder auch nur zur schlichten Beantwortung einstellen:
Wir haben in der Klinik häufiger über die richtige kostenstellenmäßige Zuordnung von Sondenkost diskutiert. Einige sprachen sich für die Zurechnung zur Küche aus (\"Nahrungsmittel\"), andere sahen darin ein medizinische Maßnahme und wollten die Kosten den Stationen zurechnen. Letztere Variante halte ich für richtig, auch wenn dies nicht in der Roten Liste als \"Medikament\" ausgewiesen ist.
Konkreter Fall aus dem ambulanten Sektor: Ein seit Jahren aus unklarer Ursache dystrophes 9-jähriges Kind wird über eine PEG-Sonde ernährt. Schluckfähigkeit isr grundsätzlich zwar gegeben (Trinken o. B.), Absetzversuche der enteralen Ernährung führten jedoch - trotz bestehender Dystrophie - regelmäßig zur schnellen Gewichtsabnahme. Das Kind ist privat krankenversichert und den Eltern soll zukünftig die Erstattung verweigert werden.
Daher die Frage: Besteht nicht auch weiterhin Leistungspflicht durch die private Kasse ? Gibt es eine diesbezügliche Rechtssprechung, aus der hervorgeht, dass Sondenkost nicht den Nahrungsmitteln, sondern den Medikamenten gleichgestellt ist ?
Vielen Dank für die erhoffte Toleranz dieses Beitrags.
Gruß
Elrip