Budgetverhandlungen bei zu niedrigem CMI

  • Hallo Forum,

    wer kann mir mit als Nichtbetriebswirtin mit möglichst einfachen Worten die Konsequenzen aus folgenden Szenario erläutern?

    Ein Krankenhaus vereinbart prospektiv mit den Kostenträgern eine bestimmte Fallzahl und einen mittleren Fallpreis von beispielsweise 2500 €. Der korrespondierende CMI Wert soll 1,2 betragen. In der nächsten Budgetrunde stellt sich heraus, dass die vereinbarte Fallzahl zwar erreicht wurde, der tatsächliche CMI Wert beträgt ich jedoch nur 0,8. Es wurden also leichtere Fälle behandelt, als ursprünglich angenommen.

    Welche Folgen hat diese Modellrechnung für die Verhandlung mit den Kostenträgern?

    Danke!
    Anja

  • Hallo Anja M.,

    eine Folge könnte sein, dass man Ihnen bzw. Ihrem Haus unterstellt zuviele konservative Verfahren durchzuführen. Konservativ mein in diesem Fall, dass Sie ein enomres Patienten-Potential haben, welches auch ambulant behandelt werden könnte bzw. hätte konnen. Die Kostenträger argumentieren ganz gerne so. :deal:
    Worte wie Fehlbelegung werden dann auch schon mal in den Mund genommen.
    Die Position der Kostenträger ist teilweise verständlich, da sie für die Patienten Geld an die KVen abgeben und für das KH-Budget.

    Viele Grüße und frohes Osterfest,
    :roll:
    K. Scholze

    MfG

  • Ich würde bei dieser Konstellation fragen, wie es zu einer solchen dramatischen Fehlschätzung überhaupt kommen kann!?
    Und wie das Haus diese Entwicklung finanziell überleben konnte, müssen die Mindererlöse doch enorm sein!

    Sicher ein theoretischer Fall - oder?

    Viele Grüße und frohe Ostern

    [arial]Volker Röttsches
    Betriebswirt (VWA)[/arial]

  • Hallo Anja M, 8)

    die ersten Konsequenzen sind eine deutliche Mindereinnahme im verhandelten Zeitraum, der zum Teil über Mindererlösausgleiche durch die Kassen abgefedert wird. Ihnen fehlt aber bis zum Zeitraum des Ausgleiches das Geld (für jede 1000 Fälle sind dies 1 Mio € an fehlender Liquidität).

    In der nächsten Verhandlungsrunde können Sie:
    a) auf Basis der alten Vereinbarung (1,2 CMI) verhandeln und das tatsächliche Geschehene als zeitweise Lücke für das abgelaufene Jahr sehen, sofern sie den CMI von 1,2 im nächsten Jahr tatsächlich erreichen können (nach dem neuen Katalog mit seinen neuen Bewertungen ist die Berechnung noch komplizierter).

    b) auf Basis der tatsächlichen Zahlen (CMI 0,8 ) neu verhandeln, was sicher zu einer Erhöhung Ihrer Baserate führt. Da diese landesweit angeglichen wird, ist die Frage zu stellen von welcher Richtung Sie sich dem Landesbasisfallwert nähern. Sind Sie aktuell darunter, verlieren Sie sie \"nur\" mögliche Mehreinnahmen. Liegen Sie jetzt schon darüber, dann liegt noch ein hartes Stück Arbeit vor Ihnen.

    Viele Grüße

    [mark=weiss][center][comic]Uwe Pfeiffle, MBA[/comic]
    [mark=weiss]Dipl. Betriebswirt (FH), B.B.E. (hons)
    Stellv. Verwaltungsleiter [/mark][/center][/mark]