• Sehr verehrte Forum-Mitglieder,

    kennt sich jemand mit der Kodierung bzw. Abrechnung von Blutkonserven aus?
    Sind diese in einer DRG enthalten oder git es hier zusätzliche Möglichkeiten der Abrechnung? :d_gutefrage:

    Vielen Dank,
    K. Scholze

    MfG

  • Hallo Kscholze

    Blutkonserven sollten Sie dokumentieren, unabhängig von der Erlösrelevanz.

    In einigen DRGs wirken Blutkonserven als \"komplizierende Prozeduren\".

    Ab einer Schwelle 16 TE lösen sie ein zusatzentgelt aus (ZE32 für Erythrozyten).

    Gruß
    D. Duck :roll:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Forum,


    Die Dokumentation von Blutkonserven aller Art(nicht nur Erys) ist außerordentlich wichtig. Hierbei muß genau unterscheiden werden, welche Präparate sie gegeben haben.
    Es handelt sich um die Codes aus 8.80ff und 8.81ff (Hier auch Blutprodukte).

    Diese Maßnahmen können oberhalb bestimmter Schwellenwerte Zusatzentgelte erlösen. Hierbei muß auch die Fallzusammenführung beachtet werden: 2 Fälle mit jeweils unterschwelliger Zahl von Transfusionseinheiten können ggf. durch die Fallzusammenführung eine Erlösrelevante Zahl von TE erreichen.

    Darüber hinaus sind aber die Transfusionen in mancher Tabelle aufgeführt, die die Kriterien sog. \"komplizierender Prozeduren\" definieren, was dann zu einer Höhergruppierung des Falles oder Zuweisung zu einer andern DRG führen kann.

    Den Einfluß der Transfusionen können sie im Definitionshandbuch Band 5, Anhang B ersehen, den Sie nach Bestätigung der Nutzungsbedingungenhier downloaden können.

    Gruß

    merguet

  • Hallo liebes Forum,
    wir haben folgenden Fall:

    07.02.05 Gabe von 2 Thrombos OPS 8-800.90 ZE34.01
    08.02.05 Gabe von 2 Thrombos OPS 8-800.90 ZE34.01
    09.02.05 Gabe von 4 Thrombos OPS 8-800.92 ZE34.03

    Diese Zusatzentgelte ergeben zusammen einen Erlös von 4.657 €

    Diese 8 Thrombos ergeben unter einem neuen OPS 8-800.95
    das ZE34.06 und somit 4.925€.

    Kann ich also das ZE34.06 abrechnen oder verletze ich damit die Kodierrichtlinien???

    Vielleicht weiss jemand von Euch wie es richtig abgrechnet wird.

    Danke
    B.Laböck

  • Hallo B. Laböck,

    waren die vers. Thrombogaben während eines stat. Aufenthaltes??

    Wenn ja, auch wenn vielleicht unterschiedliche Fachabteilungen innerhalb eines Hauses, dürften sie keine Probleme haben, wenn sie den ops ZE 34.06 zur Abrechnung bringen.
    Ein Fall-eine DRG-eine Abrechnung.

    Einen noch schönen Frühlingstag

    Mit kollegialen Grüßen
    Peter Berger
    Kodierfachkraft/Assistent Medizincontrolling
    Krankenhaus Rummelsberg
    90592 Schwarzenbruck
    email: berger.peter@rummelsberger.net
    :kangoo:

  • Hallo,

    auch bei Fallzusammenführung müssen die Gaben zu einem ZE addiert werden.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    Grundlage ist die Codierung nach DKR. Auszug aus DKR P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl:

    Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.
    Ansonsten sind Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe einmal pro Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P005d Multiple/Bilaterale Prozeduren (Seite 44)). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.