meine frage:
gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen zeitrahmen, in der die aufnahme und entlassungsdaten vom krankenhaus den krankenkassen übermittelt werden müssen.
der hiesige krankenhausträger (öffentlich, land niedersachsen) schreibt uns vor, innerhalb von drei tagen die daten übermitteln zu müssen.
abgesehen von den zeitlichen schwierigkeiten würde auch die kodierqualität unter einer solchen vorgabe leiden.
bitte um kurze rückantwort, wenn möglich an folgende emailaddresse: dirkmarachi@aol.com
vielen dank