Vorstationär und Großgeräte

  • Hallo Forum,

    brauche hier eine Hilfe. Habe in einem Fall neben der vorstat. Pauschale ein Entgelt für ein CT abgerechnet. Die KK sagt, die beiden Entgelte dürfen nicht an einem Tag parallel abgerechnet werden.

    Wo kann ich hier Argumentationshilfen finden bzw. hat die Kasse hier Recht?


    Gruss aus Bremen

    :roll: Viele Grüsse aus Bremen
    B.Reumann

  • Hallo Frau Reumann,
    ich fürchte die KK hat recht und eine gesonderte Abrechnung für die CT-Untersuchung ist nicht möglich.
    Kommt es innerhalb von fünf Tagen zur stat. Aufnahme können sie noch nicht einmal einen Satz für die vorstat. Behandlung abrechnen.
    Allerdings können Sie die OPS-Ziffer des CTs mit in ihren Groupingprozess miteinbeziehen.
    Gruß
    D.Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo Frau Reumann,
    lt 115 a SGB V kann ein CT neben einer Vorstat. Pauschale abgerechnet werden. Es ist nicht richtig, dass dies nicht an einem Tag abgerechnet werden kann. Dafür sind die vorstat. Termine doch da, um z.B. ein CT durchzuführen. Seit DRG können beide Leistungen aber nur abgerechnet werden, wenn dieser vorstat. Behandlungstag zu keinem stat. Aufenthalt gehört.

    Viele Grüße aus Westfalen
    B. Wagener

  • Hallo Frau Reumann,

    ich teile die Auffassung von Frau Wagener. Selbstverständlich kann eine vorstationäre Behandlungspauschale neben Großgeräteleistungen abgerechnet werden - auch für den gleichen Tag. Die Abrechnungsgrundlage ergibt sich zum Beispiel auch aus der \"Gemeinsamen Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V\", die bereits im Jahre 1996 von der DKG und den Spitzenverbänden der GKV im Einvernehmen mit der KBV herausgegeben wurde. Diese Empfehlung gilt auch heute noch - lediglich die Anlage 1 mit den Pauschalbeträgen wurde aufgrund der EURO-Umstellung angepasst - und im § 1 dieses Papiers wird die Möglichkeit der Abrechnung von Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten u n d der vorstationären Pauschale deutlich. (Analog gilt das im übrigen auch für nachstationäre Leistungen !)

    Die sachliche Argumentation der Krankenkasse, wenn es denn eine gibt, würde mich schon sehr interessieren.

    Auch was die Auffassung von Frau Wagner hinsichtlich der Abrechnung vorstationärer Leistungen im Zusammenhang mit einer darauffolgenden stationären Aufnahme anbetrifft, kann ich dieser nur folgen.

    Gruß

  • Vielen Dank für die Infos. Ich werde die Argumentation mit der Kasse wieder aufnehmen.

    Und was die Argumentation mit der Kasse betrifft..wir hatten lediglich eine §301 Nachricht mit dem Hinweis \"diese Entgelte sind parallel nicht abzurechnen\".

    :roll: Viele Grüsse aus Bremen
    B.Reumann