Hallo liebe Forumsleser!
Mich würde interessieren, nach welchen Kriterien Controlling-Verantwortliche in Krankenhäusern und Consultants, welche Krankenhäuser in diesem Bereich beraten, entscheiden, welches Kostenrechnungssystem bei welchem Mandanten einführt wird.
Die Kostenstellen- und Kostenartenrechnung wurde vor Einführung der DRGs oftmals als ausreichendes Mittel der Kostenkontrolle angesehen. Die Fachliteratur ist sich weitestgehend einig, dass diese Techniken unter den neuen Anforderungen (DRG) zu kurz greifen. Eine Kostenträgerrechnung (KTR) wird als elementar angesehen. Dennoch wird in der Literatur bzgl. der KTR oft bemängelt, dass die Gemeinkosten, welche bei Kliniken bis zu 80% ausmachen, durch die KTR unzureichend verteilt werden.
Gerade dies ist einer der Entwicklungsgründe für die Prozesskostenrechnung (PKR), welche sich bei Industrien anbietet, bei denen der Gemeinkostenanteil wesentlich den Einzelkostenanteil übersteigt.
Daher jedoch die KTR vollkommen zu vernachlässigen wäre sicherlich aufgrund der vielen Vorteile dieser ignorant.
Wie wird also in der Praxis vorgegangen? Ist es ggf. eine Kostenfrage (KTR evtl. günstiger und mit geringerem Aufwand implementierbar als die PKR)? Oder wird auf Wunsch oder Empfehlung sogar beides implementiert, um die Vorteile beider Verfahren zu kombinieren?
In wiefern spielt das Target Costing(TC) in der Praxis eine Rolle? Vom Ansatz her wäre die Verwendung des TC sehr gut zu rechtfertigen, da der Preis fix durch die DRG-Vergütung gegeben ist.
Viele Grüße und vielen herzlichen Dank vorab
Gregor Meyer