KFPV - Zuordnung DRG -Abteilung -Kostenstelle

  • Hallo Forum,

    ich habe da mal eine Verständnisfrage zu folgendem Fall:

    Patient wird in Belegabt. aufgenommen (Kostenstelle 3)
    dann wird er intern verlegt auf eine Hauptabteilung (Kostenstelle 2)
    Hier verbleibt der Patient bis zur Entlassung und hat hier auch mehr Belegungstage.

    Nach KFPV - Abschnitt 1 - § 1 - (4) richtet sich die Art der DRG nun nach der Fachabteilung mit anteilig höherer Belegung: also eine Hauptabteilungs- DRG.

    Meiner Auffassung nach sollte doch dann auch die Kostenstelle der Hauptabteilung und nicht die der aufnehmenden Abteilung angesprochen werden? Unser Softwarehaus ist da anderer Auffassung - abgerechnet wird die HA- DRG auf Kostenstelle der BA.
    Dadurch komme ich immer in Schwierigkeiten, wenn ich für die GF Statistiken erstelle.

    Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder kann meine Ansicht bestätigen?

    Besten Dank und allen ein schönes Eiertrullern...

    der Eastfries (es wird warm auf der Insel)

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Zitat


    Original von Eastfries:


    Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder kann meine Ansicht bestätigen?


    der Eastfries (es wird warm auf der Insel)


    Hallo aus südlicher Richtung

    vor kurzm gab es irgendwo hier unter Beteiligung von Herrn Sommerhäuser (admin)ein ähnliches Thema. Am besten mal suchen

    Viele bunte Eier im Strandgras wünscht.
    D. Duck

    :roll: :a_augenruppel: :chili: :mdk:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo nochmal,

    ich habe den betr. Thread gefunden - mir geht es einzig und allein darum, die Erlöse sauber darzustellen.
    Habe ich richtig gefolgert, daß es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, auf welche Kostenstelle die DRG läuft, wenn mehrere FA. beteiligt sind?

    Danke

    Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Eastfries,
    das ist richtig gefolgert. Es gibt nur die Zuordnung HA und BA über die Verweildauer bei der Festlegung der Höhe des RG.
    Ihre Softwarefirma sollte das nach Ihren Wünschen regeln können und ihnen nicht vorschreiben was sie wohin zu buchen haben.
    :d_neinnein:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Tagchen,

    so, ich habe es gestern noch klären können. Die Mitarbeiter der Softwarefirma haben da den Gesetzestext etwas \"frei übersetzt\".

    Danke danke

    Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"