Hallo Forum,
ich habe da mal eine Verständnisfrage zu folgendem Fall:
Patient wird in Belegabt. aufgenommen (Kostenstelle 3)
dann wird er intern verlegt auf eine Hauptabteilung (Kostenstelle 2)
Hier verbleibt der Patient bis zur Entlassung und hat hier auch mehr Belegungstage.
Nach KFPV - Abschnitt 1 - § 1 - (4) richtet sich die Art der DRG nun nach der Fachabteilung mit anteilig höherer Belegung: also eine Hauptabteilungs- DRG.
Meiner Auffassung nach sollte doch dann auch die Kostenstelle der Hauptabteilung und nicht die der aufnehmenden Abteilung angesprochen werden? Unser Softwarehaus ist da anderer Auffassung - abgerechnet wird die HA- DRG auf Kostenstelle der BA.
Dadurch komme ich immer in Schwierigkeiten, wenn ich für die GF Statistiken erstelle.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder kann meine Ansicht bestätigen?
Besten Dank und allen ein schönes Eiertrullern...
der Eastfries (es wird warm auf der Insel)