Hallo verehrtes Forum,
gerne übt die Kostenträgerseite an der Auswahl unserer Prozeduren krititk. Wir sind ein Haus der Grund- und Regelversorgung und führen seit neustem minimal-invasive Wirbelsäulenchirurgie durch. Die Abrechnungssituation ist uns klar und verlief bisher weitgehend störungsfrei.
Neuerdings argumentiert die Kassenseite bei dem erwähnten Verfahren wie folgt: \"..da es sich bei Ihrem Haus um ein KH der Grund- und Regelversorgung handelt, fällt diese Leistung nicht in Ihr Ressort und ist anderen Anbietern überlassen...\". :noo:
Der Eingriff ist wenig aufwendig und die Patienten verlassen in der Regel nach kurzer Zeit wieder das KH. Bisher gab es keine Komplikationen. Im Falle eines Falles, haben wir alles im Haus (neuste Technik und Leute die diese bedienen können sowie gut Operateure).
Wie können wir hier gegenargumentieren??? :d_gutefrage:
Danke und ein frohes Osterfest,
:roll:
K. Scholze