Hallo Forum,
Wo finde ich die Regelungen wie die obere und untere Grenzverweildauer berechnet werden (wie sie im Fallpauschalekatalog auftauchen)? Sowohl in der FPV 2005 als auch in der KFPV 2004 kann ich nichts darüber finden. Lediglich in §6 und §7 der KFPV vom 19.9.02 ist die Berechnung erklärt. Aber hat diese Regelung heute noch Gültigkeit?
Grüße, Ralf Heinze