meine Frage ist die: ist eine Lagerungsbehandlung (wenn die Voraussetzungen entspr. gegeben sind) neben anderen Prozeduren kodierbar oder darf sie nur als alleinige OPS angegeben werden?
Sie werden die Prozedur einmal pro stationärem Aufenthalt kodieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Einschränkung bezüglich anderer Prozeduren gibt es hier nicht.