:sterne:
Liebe Kollegen,
bei einer Durchsicht eine Akte bin ich auf foldenden Fall gestoßen.
HD: T840
Prozeduren:
5-823.27 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk: Wechsel einer bikondylären Oberflächenersatzprothese: Inlaywechsel
5-823.50 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz: Revision, Wechsel und Entf. einer Endoprothese am Kniegelenk: Wechsel eines Patellaersatzes: Nicht zementiert
Schwer zu glauben :a_augenruppel: , dass der Wechsel eines Patellaersatzes zur Umgruppierung führen soll, denn damit wird aus einer I44Z (Basiskostengewicht 2,637)eine I35Z mit einem Basiskostengewicht von 3,95. Das ist ja bei einem Wechsel eines Inlays nur ein geringer Mehraufwand.
Hat zu dieser Umgruppierung jemand Information oder Erfahrung.
Gibt es dazu eine Kodierrichtlinie? (Ich habe nichts gefunden)
Das waere eine deutliche Schwaeche des Systems, wo es doch deutlich aufwaendigere Eingriffe und Prozeduren gibt, die keine Umgruppierung bewirken! :defman: .
Danke im voraus
Gruss Thomas Notheisen