• Tag!!!

    Bäuchte mal ne zweite Meinung!
    Fall: Pat. (91J.) kommt mit Synkope zur stat. Aufnahme. Diese laut Dr. durch Bradyarrhtmia absoluta unter Digitalis :sterne:

    Ist jetzt R55 oder R00.1 + Y57.9 HD

    Vielen Dank im voraus!!

    :roll: Schönen Tag noch :d_zwinker:

  • Lieber WiseGuy,

    ursächlich der Synkope liegt das Vorhofflimmern zugrunde.
    - HD = I48.-
    - ND = R 55 ( da dieses Symptom durch die Grundkrankheit entstanden ist und nicht obligater Bestandteil des VHF ).
    Die R00.1 würde ich vernachlässigen, die Angabe der unerwünschten Nebenwirkung des Medikamentes ist ein optionaler Kode ( Y57.9! ) und damit als HD nicht zulässig.

    Hessen, bewölkt 14 Grad
    Eckardt

  • Protest und Vorsicht!

    Diese Angelegenheit muss noch einmal von vorn bis hinten überprüft werden. Man kann hier vermuten, dass die Synkope erstmalig aufgetreten und die Arrhythmia absoluta bereits bekannt war.

    Dann wäre die Synkope Hauptdiagnose.

    Diese aus Sicht der klinischen Praxis höchst spitzfindige Unterscheidung (hier kann man bei Multimorbididät reichlich Beispiele finden) führt teilweise zu grotesken Gruppierungsdifferenzen. Im Zweifelsfall sollten die Anamnese und sogar der Einweisungsschein zur Begründung herangezogen werden.

    Gruß B. Marx

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Frau Marx,

    Zitat

    Original von murx:Dann wäre die Synkope Hauptdiagnose.

    Aber nur dann, wenn man die Arrhythmia absoluta nicht behandeln würde. Was vielleicht eher unwahrscheinlich ist.

    D002d

    Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert.
    ...
    Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrunde liegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose
    zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat : Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert.

    Im Weiteren : Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrunde liegenden Krankheit vergesellschaftet sind. Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert ( D002d )

    Eine Synkope stellt für mich ein eigenständiges, wichtiges Problem ( Sturzgefährdung, ect. ect. ) dar. Ist es nun zu kodieren oder nicht ?

    Hessen, mild aber bedeckt
    Eckardt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Eckardt,

    wenn z.B. die Synkope während des stationären Aufenthaltes auftritt, dürfte die Kodierung der ND kein Problem sein.
    Wenn eine stattgehabte Synkope der Aufnahmegrund war, diese dann also nicht aktuell besteht, und der stationäre Aufenthalt der Abklärung dient, würde ich sie nicht als ND kodieren, wenn z.B. die Arrhythmia absoluta als Ursache diagnostiziert wird (Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert).

  • Hallo Herr Selter, liebe Diskussionsteilnehmer,

    herzlichen Dank für die prompte Klarstellung. Manchmal muß man sich Sätze erst auf der Zunge zergehen lassen, um zu glauben, sie verstanden zu haben ( Wobei es das nächste Mal wieder ganz anders seien kann ). :besen:

    Hessen, gleiches Wetter wie vorhin
    Eckardt