Hallo,
wie kann ich den §21 Datensatz für interne Auswertungen nutzbar machen, wenn ich zwei chirurgische Fächer im Haus habe (1. Chirurgie und 2. Chirurgie), diese aber mit dem selben Verschlüsselungscode
1500 versehen wird. Die Fachabteilungsverschlüsselung nach § 21 erlaubt mir deshalb keine gesonderte Auswertung, weil beide chirurgische Fachabeilungen zusammengefasst werden. Da muss es doch eine pragmatische Lösung geben!!!
Wer kann mir hier helfen!!!
Gute Nacht
Jörg Holitschke