§18 Abs. 5 neuer AOP Vertrag

  • Hallo Zusammen,

    im o.g. Vertrag (gültig ab 1.4.2005) steht folgende Vereinbarung zum Abrechnungsverfahren.

    \" Die in § 3 zu vergütenden Leistungen werden nach einem Punktwert vergütet. Es gilt der kassenartenspezifische Punktwert des entsprechenden Leistungsbereichs des letzten verfügbaren Quartals gemäß Formblatt 3 (kassenseitige Rechnungslegung) der für den Krankenhausstandort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung\".

    Zur Zeit wäre das letzte verfügbare Quartal III 2004. Und in ein paar Wochen das IV 2004? 8o

    Ändert sich dann immer der Punktwert?

    Wer kann mir sagen, wo ich das Formblatt 3 finden könnte :sterne: ?

    Kennt jemand den Punktwert für den Raum der KV Nordrhein?

    Heißt kassenartenspezifische Punktwert, dass ggf. unterschiedliche Punktwerte für Krankenkassen zu berücksichtigen sind?


    Eine Menge Fragen für so einen kurzen Ausschnitt....

    Gruss Hilde

  • Hallo Hilde,
    hallo Forum,

    viele Fragen und immerhin schon ein paar Antworten:

    1.) Ja, der Punktwert ändert sich quartalsweise.
    2.) Ja, kassenartenspezifischer Punktwert bedeutet, dass es je nach Kassenart (Angestellten-Ersatzkassen/VdAK, Arbeiterersatzkassen/AEV, AOK) unterschiedliche Punktwerte gibt, die sich quartalsweise ändern.
    3.) Schön ist auch die Regelung hinsichtlich des Übergangszeitraumes (§ 18 Abs. 6 des Vertrages).

    Hintergrund dieser Regelung ist, dass die KBV sich mit ihrer Auffassung \"Gleiches Geld für gleiche Leistung\" hat durchsetzen können; damit ist der im vertragsärztlichen Bereich für das ambulante Operieren vergütete Punktwert stets identisch mit dem Punktwert, der von den Krankenhäusern im Rahmen der Abrechnung nach § 115b SGB V zum Ansatz kommt.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Systemlernender,
    Hallo Forum,

    vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Aber wo finde ich nun die entsprechenden Punktwerte? :augenroll:

    Und wie hoch ist dann die Anpassung der Punktwerte im Übergangszeitraum bis zur Anwednung des Punktwertes des zweiten Quartals 2005??
    Oder einfacher ausgedrückt bedeutet Abs. 6
    doch nichts anderes, als dass man den Punktwert aus Quartal II 2005
    zur Abrechnung heranziehen muss..... :d_gutefrage: wenn man eh eine Anpassung berücksichtigen soll/muss.

    Gruss Hilde

  • Hallo Herr Hilde!

    Die \"aktuellen\" Punktwerte der KV gehen Ihrem Haus mit jeder Quartalsabrechnung zu. Die AOK W.-L. hat übergangsweise einen PW von 0,035 EUR vorgeschlagen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,
    hier muss ich leider wiedersprechen. Ich habe mit der KVWL telefoniert, weil ich den Punktwert für das 2. Quartal wissen wollte. Die Antwort der KV war, dass sie dafür nicht zuständig sind, da wir mit den Krankenkassen direkt abrechnen. Der Punktwert von der KV gilt nur für niedergelassene und ermächtigte Ärzte. Das Formblatt 3 erhält die Krankenkasse von der KV. Wir sollen uns bei den Kassen erkundigen, \"was sie gewillt sind zu bezahlen\". :i_baeh:
    Einen frustrierten Gruß aus Westfalen
    Wagener

  • Hallo Frau Wagener!

    Das Anschreiben der AOK ist vom April 2005. Hierin wird explizit auf die aktuellen Punktwerte der KV verwiesen. Da diese für das Quartal 2.2005 noch nicht vorliegen, bietet die AOK den o. g. Punktwert an. Ich gehe davon aus, daß die Kassen versuchen werden, keine festen Punktwert mehr zu vereinbaren.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Zusammen,
    ich habe auch heute mit der KV Nordrhein telefoniert und ebenfalls die Mitteilung erhalten,dass die KV dafür nicht zuständig wäre. Ein Formblatt 3 war der KV bekannt, dass sie jedoch nicht an mich weiterleiten könnten (wegen Institutionsleistung). Sie haben mich an die Landesverbände der Krankenkassen verwiesen ?(

    Gruss Hilde