Hallo zusammen! Ich habe eine Frage an unsere Forumsjuristen und -abrechnungsexperten.
Ein natürlich rein hypothetischer Fall: wir behandeln einen HIV-positiven Patienten stationär wegen einer ganz anderen Erkrankung. Der MDK stellt eine Fehlbelegung fest. Die teuren HIV-Medikamente hätte der Patient bei ambulanter Behandlung natürlich vom Hausarzt verschrieben bekommen. Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der wir eine Rückvergütung der Medikamente einfordern könnten, um einer \"doppelten Bestrafung\" zu entgehen ? Mein vager Verdacht: :i_baeh:
Viele Grüße!