Stationäre OP auf Wunsch des Patienten?

  • Liebes Forum,
    hat jemand Erfahrung damit, den Wunsch des Patienten, einen Eingriff lieber stationär und nicht ambulant zu wollen, als Rechtfertigungsgrund gegenüber der Kasse / dem MDK zu verwenden? Kann der Patient zur ambulante OP gezwungen werden? Muß er aufzahlen? Soll man eine Kostenzusage der Kasse vorher einholen oder durch den Patienten einholen lassen?
    M. Schiller

  • Hallo Herr Schiller!

    Der Wunsch des Patienten interessiert die Kassen überhaupt nicht.
    Seit 2004 ist er kein Aufnahmegrund mehr für ambulant erbringbare OP\'s.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Tag Herr Killmer,

    ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Aussage, dass die Kassen sich überhaupt nicht für den Wunsch des Patienten interessieren, so zutrifft. Schließlich stehen die Krankenkassen ja in einem teilweise recht heftogen Wettbewerb.

    Aber unabhängig davon, gilt es hin und wieder einmal einen Blick in das Fünfte Sozialgesetzbuch zu werfen. Dort heißt es im § 12: \"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.\"

    Ist eine ambulante Operation wirtschaftlich, so kann demnach eine Operation unter vollstationären Bedingungen seitens des Versicherten nicht beansprucht werden.

    Aber - wie gesagt - die Krankenkassen stehen in einem Wettbewerb und das wissen auch die Patienten/Versicherten !

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Der Wunsch eines bei einer gesetzlichen KK Versicherten, einen lt.
    ambul. Katalog \"ambulant\" durchführbaren Eingriff stationör vornehmen
    zu lassen, wird bei vielen KK auf taube Ohren stoßen, vor allem bei
    solchen KK, die mit \"billiger Sein\" werben. \"Billiger Sein\" hat eben
    nicht nur Vorteile!

    Selbst wenn der KH-Arzt gegen den Willen des Pat. einen Eingriff ambulant vornehmen will und nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seiner KK bereit ist, ihn stat. zu operieren (hiezu wird der Pat. halt zu seiner Kasse geschickt), schieben manche KK den schwarzen Peter immer noch auf den KH-Arzt und meinen, sie können keine Bescheinigung ausstellen, dass müsse der Arzt entscheiden!!
    Ja, was soll denn der KH-Arzt noch entscheiden?? Wenn er den Pat.
    stat. operiert, wird ja der Fall höchstwahrscheinlich MDK vorgelegt.

    Versicherten solcher KK kann ich leider nur empfehlen: Wechseln Sie halt Ihre Kasse und gehen Sie zu einer, die noch bereit ist, Ihrem Wunsch zu entsprechen, auch wenn der Beitrag dafür etwas mehr sein sollte.
    Leistung hat eben seinen Preis!
    Gruß
    Ordu

  • Hallo,

    \"Wunsch des Patienten\" ist ja auch nicht immer gleich \"Wunsch des Patienten\". In der Pädiatrie gibt es ja oft auch noch den \"Wunsch des Sorgeberechtigten\". Und hier ist es ganz klar ein Unterschied, ob dieser Wunsch deshalb entsteht, damit die Mama dann nicht freinehmen braucht (Grund: z.B. Angst um den Arbeitsplatz, verständlich aber med. nicht relevant) oder weil sie sich - trotz erfolgter Aufklärung - nicht traut (z.B. wegen Angst vor Komplikationen, vor der \" Post-OP-Pflege\" zuhause). M.E. hat man ein haftungsrechtliches Problem, wenn ein Elternteil klar aussagt, daß es sich mit einer ambulanten OP überfordert fühlt, dies nicht völlig aus der Luft gegriffen scheint, die OP dann trotzdem ambulant durchgeführt wird und es dann zuhause tatsächlich zu einem Problem kommt.

    Das Nachforschen und Hinterfragen dieses Wunsches kann meiner Meinung nach zur Klärung und damit auch zur Entscheidungsfindung ambulant/stationär beitragen.

    MfG,
    M. Achenbach

  • Hallo Systemlernender!

    Anscheinend hat der \"Wettbewerb\" hier keine Auswirkungen!
    Im Jahre 2004 wurde keine ambulant erbringbare OP von den gesetzl. Kassen nur auf Wunsch des Patienten bezahlt.

    Wie Herr Achenbach schon geschrieben hat, ist es m. E. häufig auch eine Frage der Aufklärung!

    Natürlich spielt hierbei auch die Versorgungslage im Umfeld eine Rolle.
    In einem Bezirk, in dem der Notarzt innerhalb von max. 10 Min. an jedem Punkt sein kann und im Umkreis von wenigen mindest. 5 Krankenhäuser erreichbar sind, kann von mangelnder Versorgung im Notfall kaum die Rede sein.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer