Guten Morgen Forum,
Ich habe bei der Operation eines Vestibularisschwannoms einen intraoperativen Blutverlust von 1500 ml und einem HB-Abfall auf 9,1 g/d mit ICD D 62 ( akute Blutungsanämie)verschlüsselt. Der Blutverlust ist mit Volumenersatz und Cell-Sever behandelt worden.
Der Sozialmedizinische Dienst behauptet nun, dass nach Kodierrichtlinie 0302 A bei einer derartigen Operation und der daraus resultirenden langen OP-Dauer mit einem Blutverlust gerechnet werden kann und die Verschlüsselung nicht gerechtfertigt ist.
Die Richtline 0302 A finde ich aber nur in der Version von 2004.
In der Kodierrichtlinie von 2005 ist das Kapitel 3 nicht besetzt.
Meine Frage ist nun, gilt die Richtlinie von 2004 noch oder darf ich den Blutverlust verschlüsseln.