Beamtung Neugeborenes

  • Hallo!

    Wie verhält es sich mit folgendem Fall:

    Neugeborenes wird über CPAP beatmet über 4 Tage. Anschließend erfolgt noch über 2 Tage die Gabe von Sauerstoff über eine 02-Brille.

    Sind die letzten beiden Tage als Entwöhnungszeit anzusehen und daher auch als Beamtungszeit oder darf ich nur die CPAP-Beatmung als Beatmungszeit dokumentieren ?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

  • Hallo Herr Hummer,

    meiner bescheidenen Meinung nach gehört die Sauerstoffvorlage nicht zur eigentlichen Entwöhnung dazu, zumindest wird sie in den Kodierrichtlinien nicht als solche aufgezählt. Außerdem findet sich in DKR 1001d folgende Formulierung:

    Bei Neugeborenen sind darüber hinaus auch andere atmungsunterstützende
    Maßnahmen wie z.B. Sauerstoffzufuhr (8-720) zu verschlüsseln, soweit nicht eine maschinelle Beatmung erfolgt. Hier ist die Beatmungsdauer nicht zu kodieren.

    Auch wenn die Formulierung über das Ende der Beatmung zugegebenermaßen bezüglich der Sauerstoffvorlage als Entwöhnungsmethode etwas schwammig ist scheint mir dies ein Hinweis zu sein, diese nicht in die Beatmungsdauer einzurechnen. Berufenere Experten mögen anderer Meinung sein und sollen dies hier gerne kundtun, dann werde ich meine Kodierweise ändern!

    Gruß, H. Staender
    (Oberarzt in der Pädiatrie)

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie