Hallo!
Wie verhält es sich mit folgendem Fall:
Neugeborenes wird über CPAP beatmet über 4 Tage. Anschließend erfolgt noch über 2 Tage die Gabe von Sauerstoff über eine 02-Brille.
Sind die letzten beiden Tage als Entwöhnungszeit anzusehen und daher auch als Beamtungszeit oder darf ich nur die CPAP-Beatmung als Beatmungszeit dokumentieren ?
Mit freundlichen Grüßen
J.Hummer