Abschlag bei Verlegung

  • Hallo Forum,
    eine Patientin wird bei uns um 10.00 morgens regulär entlassen, um 00:30 wir die Patientin in einem anderen KH wieder aufgenommen.
    Es wird ein Verlegungsabschlag unsererseits fällig.

    Muss ich auch die Entlassart auf \"Verlegung\" ändern?
    Eigentlich haben wir ja nicht offiziell verlegt.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Schrader,

    das mit dem Verlegungsabschlag ist in Ordnung, es handelt sich um eine für Sie verdeckte Verlegung.

    Nach meiner Einschätzung können Sie die Entlassart belassen, auch, da Sie ja für Ihr Wissen und zunächst nach Hause entlassen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Ich möchte dazu anmerken, dass es in unserem Haus notwendig ist, dass die Entlassart geändert wird. Denn nur so wird der Verlegungsabschlag berechnet; der Abrechnungsmanager wird über die Entlassart gesteuert.
    Das Problem habe ich aktuell in einem Fall, der unser Haus \"gegen ärztlichen Rat\" verlassen hat (Entlassart 040x), aber am gleichen Tag in einem anderen Krankenhaus wieder aufgenommen wurde. Wir müssen nun einen Verlegungsabschlag berechnen, was aber nur über eine Entlassart-Änderung steuerbar ist. Wenn die Entlassanzeige verschickt und die neue Rechnung fakturiert sind, werde ich die Entlassart wieder ändern, damit die wichtige Info nicht verloren geht.

    Gruß
    GeRo