Verlegungsabschlag bei Frühreha Phase B ??

  • Hallo liebes Forum

    Bei uns lag ein Pat. 20 Tage stationär,wurde dann in eine
    Rehaklinik verlegt.Jetzt bekam ich von der Kasse eine Nachricht
    das ich einen Verlegungsabschlag berechnen müßte da es sich
    um eine Frühreha Phase B handelt.Bisher dachte ich das bei Rehakliniken kein Abschlag zu berechnen ist,oder ist das von der
    jeweiligen Phase abhängig?
    Hat die Kasse recht?

    Wer kann mir helfen??

    Gruß Zabi

  • Hallo Zabi,
    die Kasse hat wohl recht.

    Entscheidend ist, ob die Rehaklinik nach § 109 SGB V (Krankenhaus) oder nach § 111 (Reha) behandelt. Die Rehaphase B gehört zum Krankenhaussektor (= Verlegungsabschlag); ich kann aber nicht ausschließen, ob es für bestimmte Häuser und / oder Bundesländer Sonderregelungen gibt. Fragen Sie am besten bei der Rehaklinik nach.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Zabi,

    ich teile nicht die Auffassung von Herrn Dr. Leonhardt.

    Im § 3 Abs. 1 FPV 2005 heißt es: \"Im Fall einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus ist ...\"

    Bei einer Rehabiltationsklinik handelt es definitionsgemäß um kein Krankenhaus, auch wenn dort Leistungen der Phase B erbracht werden, die leistungsrechtlich den allgemeinen Krankenhausleistungen zugeordnet werden. (Die Rehaklinik rechnet ja wohl auch keine DRG-Fallpauschale für die Leistungen der Phase B ab.) Beim Verlegungsabschlag wird aber nicht auf die Art der Leistung sondern auf den Charakter der Institution abgestellt.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo, Systemlernender!

    Sowohl die Krankenkasse als auch Herr Dr. Leonhardt haben recht.
    Die Neurologische Frührehabilitation der Phase B ist in der Regel eine Krankenhausbehandlung und wird z.T. auch als DRG-Behandlung abgerechnet (z.B. B42Z, B43Z).
    Falls der beschriebene Fall in ein Frühreha-Krankenhaus verlegt wurde, ist somit bez. der Fallabrechnung des erstversorgenden Krankenhauses eine Verlegung und nicht eine \"Entlassung\" in eine Rehaklinik abzurechnen.

    Schönen Tag noch,

    Dr. J. Keute

  • Hallo Zusammen,

    grds. sollte die Phase B inzwischen in allen Häusern in Krankenhausbehandlung umgewandelt worden sein. Es könnten jedoch theoretisch immer noch Kliniken rumgondeln, die Leistungen der Phase B im Rahmen ihrer Vereinbarung als Rehaklinik erbringen (sollte aber wirklich nur noch die Ausnahme von der Ausnahme sein :-)).

    Also erfragen, auf welcher vertraglichen Basis ihre Frühreha Phase B fusst.

    Rehavereinbarung > kein Abschlag
    Vertrag n. Krankenhausrecht §109 > Verlegungsabschlag

    Einfach mal die Klinik oder den zuständigen KK-Verhandler für dieses Haus interviewen.

    MFG
    Martin Wittwer

    :t_teufelboese: Abrechnungssachbearbeiter :t_teufelboese:

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

    Voltaire ( 1694-1778 )