Abrechnung Neugeborenes bei Verlegung

  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, ob das Thema schon mal diskutiert wurde, aber da ich nichts gefunden habe, werfe ich es mal als Thema rein. Folgendes Problem:

    Ein Neugeborenes wurde wenige Stunden nach der Geburt aus dem anderen Krankenhaus in unsere Pädiatrie verlegt und blieb 2 Belegungstage. Aufgrund der erfassten Diagnosen ergibt sich die DRG P67D. Die Krankenkasse ist aber nicht bereit, diese DRG zu bezahlen, weil sie argumentiert, dass es sich um Neugeborenes ohne Erkrankung handelt und demnach nicht hätte verlegt werden müssen.

    Wie verfahren wir? Uns bleibt eigentlich nur die Möglichkeit des Upcodings, oder das wir für das Kind für nichts behandelt haben. Wir haben übrigens keine Z-Diagnose, sondern nur P-Diagnosen erfasst.

    Gibt es dazu Erfahrungen anderer?!

    Vielen Dank

  • Hallo Forum,

    die Entscheidung über die Verlegung in die Pädiatrie treffen zunächst einmal die behandelnden Ärzte. Soweit die KK die Behandlung für nicht erforderlich hält, muss sie eine Überprüfung durch den MDK veranlassen, der den beteiligten Ärzten einen Fehler nachweisen muss, genauer gesagt ist es erforderlich festzustellen, dass die Behandlung nach dem jeweiligen Erkenntnisstand der behandelnden Ärzte unvertretbar war (BSG B 3 KR 33/99 R - seitdem ständige Rechtssprechung).

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Elouis:
    ...
    Gibt es dazu Erfahrungen anderer?!
    ...

    hier ist ein ähnliches Problem diskutiert worden.

    MfG,
    M. Achenbach