Wieviel Belegungstage?

  • Hallo Forum,

    ich habe mal eine bescheidene Frage:

    Fiktiver Fall:

    Patient wird an einem Tag aufgenommen und am gleichen Tag entlassen. Kurz später erfolgt das ganze nochmal.
    Die Fälle müssen zusammengeführt werden!

    Nun stellt sich aber die Frage, wie die Verweildauer berechnet wird. Grundsätzlich richtet sich die Verweildauer an den Belegungstagen. Belegungstag ist der Aufnahmetag und jeder weitere Tag ohne den Entlassungs- oder Verlegungstag. Sofern der Aufnahmetag gleichzeitig der Entlassungstag ist, dann gilt der Tag als Aufnahmetag.

    Wie aber sieht das im o.a. Fall denn aus? Grundsätzlich habe ich zwei Aufenthalte in denen der Aufnahmetag auch Entlassungstag ist. Demzufolge müssten es ja 2 Belegungstage sein!
    Allerdings wird der Fall nach der Fallzusammenführung ja als ein Fall gesehen. Hat das nun zur Folge, dass der Fall jetzt \"nur\" einen Belegungstag hat, da es ja auf den ganzen Fall gesehen einen Aufnahmetag und einen Entlassungstag gibt, wobei der Entlassungstag dann ja nicht als Belegungstag Berücksichtigung finden dürfte?

    Vielen Dank im voraus für eine Rückmeldung

    Mr. Freundlich

  • Guten Tag Herr Freundlich,

    Ich sehe es genau so wie Sie; formal-juristisch sind es zwei Fälle. D.h. es sind zwei Belegungstage auszuweisen. :deal:

    Zitat

    Allerdings wird der Fall nach der Fallzusammenführung ja als ein Fall gesehen. Hat das nun zur Folge, dass der Fall jetzt \"nur\" einen Belegungstag hat, da es ja auf den ganzen Fall gesehen einen Aufnahmetag und einen Entlassungstag gibt, wobei der Entlassungstag dann ja nicht als Belegungstag Berücksichtigung finden dürfte?

    Am Ende kommt, meiner Meinung nach, das heraus was Sie beschrieben haben. Ein Tag. Für die Kostenträgerseite ist der Aufwand - so oder so - der Gleiche. :besen:

    MfG

  • Zitat


    Original von kscholze:
    Für die Kostenträgerseite ist der Aufwand - so oder so - der Gleiche. :besen:

    Hallo Frau Scholze,

    eben nicht, das ist ja das Problem. Es stellt sich nämlich die Frage, ob bei einer DRG mit UGVWD von 5 Tagen der Abschlag für die UGVWD 4x oder 3x in Abzug gebracht werden muss.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,

    ohh, welch ein Fauxpas am frühen Morgen.
    Natürlich haben Sie recht bzgl. des Aufwands; ich habe lediglich in Tagen und nicht in Geld gedacht.

    Versuchen Sie doch einfach mal in einem Telefonat bei der zuständigen KK Ihren Fall darzulegen. Das sollte m.E. der einfachste Weg sein (und verhindert garantiert auftretende Rückfragen). Meines Wissens nach arbeiten dort auch „nur“ Menschen… :d_zwinker:

    Bitte informieren Sie mich/ uns was dabei herausgekommen ist. DANKE!

    MfG

  • Guten Tag \"Frau\" Scholze und \"nur Mensch\" :d_zwinker: Mr. Freundlich,

    laut § 2 Abs. 4 S. 3 FPV 2005 sind die Belegungstage der Aufenthalte zusammenzurechnen. Damit ergeben sich - eindeutig, da zwischen den Spitzenverbänden so vereinbart - zwei Belegungstage für die Neueinstufung.

    Schönes Wochenende!

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Zitat


    Original von Schmitt:
    Guten Tag \"Frau\" Scholze und \"nur Mensch\" :d_zwinker: Mr. Freundlich,

    laut § 2 Abs. 4 S. 3 FPV 2005 sind die Belegungstage der Aufenthalte zusammenzurechnen. Damit ergeben sich - eindeutig, da zwischen den Spitzenverbänden so vereinbart - zwei Belegungstage für die Neueinstufung.

    Schönes Wochenende!


    Hallo Herr Schmidt,

    irgendwie auch logisch. Bei einer Fallzusammenführung 01.01.-05.01. und 15.01.-20.01. werden ja auch einfach die Belegungstage (4+5=9 Belegungstage) zusammengerechnet und es wird nicht der Fall als Einheit mit der Folge gesehen, dass der 05.01. ein Belegungstag wird.

    Vielen Dank und einen schönen Restsonntag.

    Mr. Freundlich