• Hallo Dr. Blaschke ,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Verschlüsselung ist korrekt. Man hat mich nur unsicher wegen dem Schwellenwert gemacht. Ich war der Meinung, dass es schon bei den geringen Mengen ausgelöst wird und lag ja Dank Ihrer Antwort richtig.

    Viele Grüße

    Siggi :)

  • Guten Morgen,

    Leider bin ich mit dem Bereich der Blutgerinnungsstörungen nicht vertraut.
    ich habe die Erläuterungen zu dem Code U69.11! durchgelesen, da ich wissen wollte, ob Patienten die dauerhaft Marcumar einnehmen darunter subsummiert sind. Der Hinweis, dass hierzu ein Code aus Tabelle 3 der Anlage 7 FPV vorrausgesetzt wird, hilft da schon etwas weiter. Bei einem Marcumar-Patienten würde ja die D68.4 zutreffen.

    Unter D68.4 steht jedoch der Hinweis, dass Codes mit D68.3- (D68.33 wäre ja eigentlich spezifischer für einen Marcumarpatienten) Exklusiva sind. Sehe ich das richtig, dass ich das ZE bei einem Marcumarpatienten nicht geltend machen darf?

    dankbare Grüße

    TGH09

  • Guten Morgen,

    Bei Marcumar-Patienten greift 2015 der Code D68.33. Dieser ist in der Kombinationsliste der ICD für die Auslösung des ZE 2015-98 aufgeführt. Kombiniert mit U69.12! ist der Weg frei in das ZE. Allerdings dürfte es auch bei der aktuellen Schwelle von 9.500 Euro schwierig sein, hier jemals in einen erlösrelevanten Bereich zu gelangen. D68.4 schließt D68.33 zwar aus, ist aber auch nicht der richtige Kode.

    Gruß

    merguet