Ein Patient verstirbt nach 1h im Krankenhaus

  • Liebe Kollegen,

    wenn ein Patient mit stumpfem Bauchtrauma und schwerer Leberverletzung nach einer Stunde im Krankenhaus verstirbt, ist dann berechtigterweise eine DRG abzurechnen? Gibt es dazu eine offizille Literatur oder Stellungnahme oder Urteile?
    Hat irgendjemand mit dieser Thematik Erfahrung?
    Viele Grüsse T. Notheisen

  • Hallo Herr Notheisen!
    Ähnliche Fälle wurden schon ausführlich diskutiert, z.B. hier und hier .

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Notheisen,

    die \"offizielle Literatur\" dazu ist das Sozialgesetzbuch V, genauer gesagt § 39 Abs. 1 Satz 2, in dem es heißt: \"Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.\"

    Diese Bedingungen sind bei einem Patienten mit Leberverletzung unstreitig erfüllt. Im Gesetz steht nicht \"wenn das Behandlungsziel erreicht worden ist\", und von einer Mindestbehandlungsdauer ist da auch nicht die Rede - entscheidend ist die \"Bedürftigkeit\" zum Aufnahmezeitpunkt!
    Diskutabel wäre allenfalls eine Situation, in der mit spezifischen Leistungen eines Krankenhauses gar nicht mehr begonnen wird.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach