OK, nächste Runde.
Erst mal herzlich willkommen, Herr Kessler! Gut, dass sich immer mehr Neurologen hier zu Wort melden..
trotzdem widerspreche ich Ihnen.
Zitat
Original von kkess:
Es wurde offenbar ein Entzugssyndrom unterstellt und prophylaktisch mit Distra und Haldol behandelt, hierunter bildeten sich keine Entzugssymtome aus, wunderbar, d.h. die Behandlung war effektiv und das Entzugssyndrom darf somit kodiert werden.
Falsch. Es lag eben kein Entzugssyndrom vor, und es trat auch im Verlauf keins auf. Die D001a verbietet eindeutig die Kodierung in solchen Fällen.
Zitat
Original von kkess:
Wir kodieren G40 nur, wenn eine Epilepsie diagnostiziert wurde, was bei einem einmaligen Anfall, noch dazu evtl. provoziert, oft nicht möglich ist. Gerade unter G40.5 heißt es \"Epileptische Anfälle (sic!) im Zusammenhang mit...\"
Nur bedingt richtig. Natürlich darf man nach einem erstmaligen Anfall noch nicht die Diagnose Epilepsie stellen; trotzdem ist auch ein erstmaliger Anfall ein epileptischer Anfall (vgl. Berlit, Klin. Neurologie: \"Das isolierte Auftreten eines epileptischen
Zitat
Original von kkess:
(sic!)
Anfalls rechtfertigt nicht die Diagnose eines Anfallsleidens.\"
Es gibt also epileptische Anfälle ohne Epilepsie, und die werden mit G40._ sehr viel spezifischer verschlüsselt als mit R56.8; gemäß der Einleitung zu Kapitel XVIII (... Zustände, für die an anderer Stelle keine klassiizierbare Diagnose vorliegt...) ist letzterer Code also nicht zu wählen.
Sie mögen erwidern, dass das Kapitel G40.- mit \"Epilepsie\" und nicht mit \"Epileptische Anfälle\" überschrieben ist. Hier liegt wahrscheinlich der Hund begraben, über den wir streiten - die ICD trennt die beiden Begriffe nicht scharf.
Zitat
Original von kkess:
Die Alkoholabhängigkeit selbst wurde jedoch von Ihnen offenbar nicht behandelt, sondern nur deren Komplikationen, würde daher F10.2 als HD nicht zustimmen, sondern würde für F10.3 plädieren (oder F10.0, wenn Pat. stark alkoholisiert).
Der Patient hätte die genannte Medikation nicht erhalten, wenn er nicht alkoholabhängig wäre, somit erfüllt F10.2 hier durchaus die Nebendiagnosendefinition und darf kodiert werden. Zu Ihrem Vorschlag F10.3 siehe oben.
Zitat
Original von kkess:
HD R56.8 und ND F10.2
Na also, wenigstens sind wir uns einig darüber dass der Anfall - wie auch immer kodiert - HD und F10.2 Nebendiagnose ist. Wenn Sie sich jetzt noch für G40._ erwärmen können...
Viele Grüße!