Kodierung anaphylaktischer Schock

  • Hallo Forum,
    mich würden andere Meinungen zu folgendem Fall interessieren:

    Pat. wird mit anaphylaktischem Schock nach auswertiger Infusionstherapie auf ITS aufgenommen, akut versorgt, stabilisiert (i.v. Therapie, Plasmaexpander-Druckinusion etc., keine Intubation/Beatmung)und auf internistische Station verlegt.
    Kodiert wurde u.a.:

    T 88.6 Anaphylaktischer Schock bei AM
    I 50.9 Herzinsuffizienz
    J 96.0 akute respiratorische Insuffizienz

    De facto sind Atem- und Kreislaufinsuffizienz Bestandteile des Schocks, d.h. die Diagnose Schock umfasst diese.

    T88.6 führt jedoch (wie auch T 78.2...anaphylaktischer Schock allg.)
    zur DRG X61Z (cw 0,37).

    Zur meiner Meinung nach zutreffenderen DRG F62 (Herzversagen und Schock) führt nur die I 50.9 (cw 1,22 bei PCCL 0-3), die zwar Haupt"symptom" aber nicht allein Grund der Aufnahme und Hauptdiagnose ist.

    Die Ateminsuffizienz führt zur E64Z (cw 1,85).
    Bei korrekte Kodierung erfolgt also hier eine inadäquate Vergütung, die bei einer banalen allergischen Reaktion z.B. nach Wespenstich die gleiche ist...

    ...oder hat jemand eine andere Meinung ???

    Viele Grüße aus Halle/S.

    Steffen Zacher


    :look: :rolleyes: :look:

  • Hallo,

    wenn Sie unbedingt in die F62 möchten, nehmen Sie statt der i50 m.E. besser die r57.9 "Kreislaufversagen peripher akut", jedenfalls unter der Annahme, dass Ihr Anyphylaktiker ansonsten herzgesund ist.

    Jedoch: Die bloße Tatsache, dass ein Fall nach AR-DRG wahrscheinlich únzureichend vergütet werden würden täte, zwingt m.E. noch nicht zum phantasievollen Kodieren.

    Gruß
    Chr.Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,
    danke für die Antwort.
    Dass die Phantasie sich natürlich nur auf tatsächliche Fakten beschränken sollte, ist definitiv richtig.Wenn jedoch der Van nicht in die Smart-Garage passt, sollte man schon versuchen, die VORHANDENE passende Garage (hier F62) auch unter Beachtung der Verkehrsregeln zu finden.
    Eine 24h observierte Ary-Schwellung nach Wespenstich ist nun mal nicht vergleichbar mit einem intensivmedizinisch therapierten anaphylaktischen Schock. Gerade in diesem Fall ist es ja keine Frage des upcoding, sondern schlicht und einfach die adäquate Darstellung eines Falles.
    Die R57.9 bedeutet aber Schock n.n.bez. und wäre m.E. entgegen besserem Wissen falsch kodiert, da ja die Art des Schocks bekannt ist.

    Viele Grüße
    St. Zacher

  • Hallo Herr Zacher,

    <zacher>
    Wenn jedoch der Van nicht in die Smart-Garage passt, sollte man schon versuchen, die VORHANDENE passende Garage (hier F62) auch unter Beachtung der Verkehrsregeln zu finden
    </zacher>
    Einverstanden. Die F62 ist m.E. aber ganz bestimmt nicht die passende Garage. Oder was hat Ihr (herzgesunder!) Anaphylaktiker mit einem NYHA4er zu tun?

    <zacher>
    Eine 24h observierte Ary-Schwellung nach Wespenstich ist nun mal nicht vergleichbar mit einem intensivmedizinisch therapierten anaphylaktischen Schock.
    </zacher>
    Und 100 Stunden Beatmung sind weniger Aufwand als 200, um in der Intensivmedizin zu bleiben ...

    <zacher>
    Gerade in diesem Fall ist es ja keine Frage des upcoding, sondern schlicht und einfach die adäquate Darstellung eines Falles.
    </zacher>
    Sehe ich anders: Der ICD-Code i50irgendwas ist hier schlicht falsch und damit zumindest Fehlcoding.

    <zacher>
    Die R57.9 bedeutet aber Schock n.n.bez. und wäre m.E. entgegen besserem Wissen falsch kodiert, da ja die Art des Schocks bekannt ist.
    </zacher>
    Stimmt. Die beste Hauptdiagnose bleibt die ursprünglich von Ihnen vorgeschlagene T88.6, da sie genau das bezeichnet, was hier vorliegt.
    Erlösspekulationen sollten nachrangig sein.

    mfG

    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,
    diese provokante Problematik könnte man ja endlos auf weitere Fälle ausdehnen. Die Kodiersachlage ist natürlich eindeutig, deshalb ist wirklich nur die T88.6 vertretbar. Der Widerspruch besteht eben immer wieder in der strikten Anwendung der Richtlinien und der möglichst medizinisch korrekten Abbildung eines Patienten auch unter Berücksichtigung der Differenzierungen. Aber das ist ja nicht Inhalt und Sinn der DRG und muss deshalb leider nachrangig bleiben. So kann man nur auf die "Normalverteilung" seines Krankengutes hoffen und auf die sinnvolle Anpassung deutscher Wichtungen.
    Viele Grüße

    St.Zacher