Hallo, Forum,
bin mir etwas unsicher, und konnte bisher keine Klärung finden: Wie sind die Überlieger 2003/2004 für die Ausgleichsberechnungen für das Jahr 2004 zu bewerten (DRG-Umstieg erst im Dez. 2004).
Müssen die Überlieger 03/04 in 2004er DRGs gruppiert und dann in das E1-Ist des Jahres 2004 eingefügt werden ??
Was wäre, wenn solch ein 03/04-Überlieger Opfer einer Fallzusammenführung mit einem 04-Fall wird ?
Was wird aus Fällen 03, die erst durch Fallzusammenführung zu Überliegerfällen werden ?
Sofern unter 2004 Gesichtspunkten Zusatzentgelte für die nach 2004 gruppierten Überlieger 03/04 abgerechneten werden könnten, würde man diese dann für die Überlieger berücksichtigen - auch wenn die Leistung 2003 erbracht wurde?
Befinde ich mich mit meinen Überlegungen überhaupt auf dem richtigen Wege ?
Wäre für helfende Beiträge sehr dankbar.
mfG
C. Hirschberg