Sehr geehrtes Forum,
auf die folgende Fallkonstellation habe ich im Forum keine Antwort gefunden:
Wir behandelten in unsere Haematoonkologie einen Patienten mit einem distalen Adeno-CA des Ösophagus. Die Therapie erfolgt konservativ mit einer Chemotherapie. Bei diesem Tumor haben wir bei zwei aufeinanderfolgenden Aufenthalten die makroskopische Tumorausdehnung mittels ÖGD kontrolliert. Wahrheitsgemäß haben wir die ÖGD auch kodiert.
Durch die Prozedur 1-632 kommen wir aber in die DRG G46B, welche nicht von der Fallzusammenführung ausgenommen ist. (Ohne ÖGD wäre es die G60A, mit *). Da wir uns innerhalb der OGVD befanden, mussten wir die Fälle zusammenlegen.
Jetzt kommt aber erschwerend hinzu, dass bei beiden Aufenthalten ein Zusatzentgeld durch die Applikation von Oxaliplatin (ZE 23-02) generiert wurde. Dürfen wir nun dies ZE zweimal abrechnen, wird es nur einmal berechnet oder muss ich evtl. die Therapiedosen der einzelnen Aufenthalten addieren und ggf. ein anderes ZE generieren?
Ratlosigkeit aber ausnahmsweise Sonnenschein in Bremerhaven.
A. Poppinga