Sehr geehrtes Forum,
muß für die Kodierung eines Erregers, s. z.B. B95-B97!, als Nachweis ein Antibiogramm unbedingt vorliegen, oder reicht in einzelnen Fällen auch eine z.B. intraoperativ makroskopisch gestellte Diagnose?
Beispiel:
Bursitis. Bursektomie. Chirurg stellte intraoperativ Diagnose Staph. aureus. Kann er den Keim kodieren, bzw. kann der Kostenträger das ablehnen? Wen ja, auf welcher Basis?
Danke im voraus für die Antwort
A.Küper