Hallo liebe Forumsleser,
hallo liebe Controller unter Euch :d_zwinker:,
meine Frage bezieht sich auf die Kostenrechnung vor Einführung der DRGs. Hier hat §8 KHBV eine Kostenrechnung vorgeschrieben. Diese sollte \"die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung ermöglichen\". Sprich es muss die Ermittlung des Basispflegesatzes und der Abteilungspflegesätze möglich sein. In §8 wird zudem eine Kostenstellenrechnung indirekt gefordert.
War bzw. ist diese Ermittlung der Pflegesätze rein definitorisch als Kostenstellenrechnung anzusehen? Oder ist es nicht eigentlich schon eine Kostenträgerechnung im vereinfachtem Sinne, mit dem Kostenträger \" Pflegetag\". Denn die in der Kostenstellenrechnung ermittelten Stellenkosten werden / wurden ja mittels Division durch die geplanten Pflegetage auf die Kostenträger (Tag) verteilt.
Ich freue mich auf jede Antwort.
Einen schönen Tag :p wünscht
Gregor Meyer