Definitionssache: Kostenträgerrechnung vor DRGs?

  • Hallo liebe Forumsleser,
    hallo liebe Controller unter Euch :d_zwinker:,

    meine Frage bezieht sich auf die Kostenrechnung vor Einführung der DRGs. Hier hat §8 KHBV eine Kostenrechnung vorgeschrieben. Diese sollte \"die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung ermöglichen\". Sprich es muss die Ermittlung des Basispflegesatzes und der Abteilungspflegesätze möglich sein. In §8 wird zudem eine Kostenstellenrechnung indirekt gefordert.
    War bzw. ist diese Ermittlung der Pflegesätze rein definitorisch als Kostenstellenrechnung anzusehen? Oder ist es nicht eigentlich schon eine Kostenträgerechnung im vereinfachtem Sinne, mit dem Kostenträger \" Pflegetag\". Denn die in der Kostenstellenrechnung ermittelten Stellenkosten werden / wurden ja mittels Division durch die geplanten Pflegetage auf die Kostenträger (Tag) verteilt.

    Ich freue mich auf jede Antwort.

    Einen schönen Tag :p wünscht
    Gregor Meyer

  • Hallo Hr. Meyer,

    vom Ansatz her würde ich Ihnen schon recht geben. Wohl aber kann diese \"Kostenträgerrechung nach altem Recht\" nicht mit jener verwechselt werden, die es gilt für die Kalkulation der DRG bezogenen Kosten zu generieren. Die DRG Kalkulation ist viel genauer, während in dem von Ihnen beschriebenen §8 lediglich eine Bezugsgrösse zum Einsatz kommt, nämlich der Pflegetag über alle Kostenarten und Stellen (bezogen auf z.b. eine Fachabteilung), gilt es bei der DRg-Kalkulation unterschiedlichste Kostenarten und Kostenstellen, mit den verschiedensten Bezugsgrössen den entsprechenden Patienten zuzuordnen. DArüber hinaus sind im nicht unerheblichen Masse Zuordnungen von patietenbezogenen Einzelkosten gefordert.

    Es liegt also ein wesentlich komplexerer Detailierungsgrad der Kostenzuordnung vor.

    Grüsse aus Bad Wildungen

    J. Raddatz

  • Hallo Hr. Raddatz,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Schön, dass sie der gleichen Meinung sind. Ich finde es nur interessant, dass doch sehr viele Autoren von einer Kostenstellenrechnung schreiben, obwohl es sich per Definition um eine Kostenträgerrechnung handelt. Aber es wird wahrscheinlich diese Einfachheit bzw. dieser doch sehr kleine und simple Schritt von der Kostenstellenrechnung zur Kostenträgerrechnung (Division durch die Tage) sein, welcher Autoren dazu veranlasst, doch \"nur\" von einer Kostenstellenrechnung zu sprechen.

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

  • Guten Abend,

    nur für die Systematik:

    1. Kostenartenrechnung
    2. Kostenstellenrechnung
    3. Kostenträgerrechnung (Kostenträger = Patient = DRG)
    [4. ?? Prozeßkostenrechnung]

    In dieser inhaltlich-logischen Reihenfolge.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • :teufel: Hallo Hr. Sander,

    sarkastisch könnte man Ihrer Reihenfolge noch die \"Stilllegungsrechnung\" als 5 Part ergänzen........

    - ist nicht Ernst gemeint - hat mich aber gereizt......

    :teufel: