Rechnungskorrektur Sachkosten

  • Hallo Forum,

    wir haben von einer KK jetzt eine AOP Rechnung mit Kürzung zurückbekommen. Unser Implantat wurde um die Summe 25,56 gekürzt, da ja Implantate erst abzurechnen sind, wenn sie diese Summe überschreiten (EBM altes Recht). Aber ich finde nirgends, daß diese Summe nicht gezahlt wird. Schließlich habe ich doch auch eine komplette Rechnung an den Lieferanten zu begleichen. Wer kann mir hier weiterhelfen? Hat die Kk Recht?

    :roll: Viele Grüsse aus Bremen
    B.Reumann

  • Hallo Frau Reumann!

    Wieder einmal eine Sache für die Kuriositätenkiste.
    Die Kasse hat nicht recht. Der Vertrag zum § 115 b SGBV besagt.: \"Nachfolgende Sachkosten werden zusätzlich zu ... nach Einzelaufwand vergütet, soweit sie den Betrag von 15,00 EUR im Einzelfall überschreiten...\"

    Daraus ergibt sich m. E. ein Gesamtvergütungsanspruch.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Tag,

    dieser Auffassung bin auch. Jedoch wird in den Umsetzungshinweisen der DKG zu diesem Thema etwas anderes ausgeführt: Hier wird auf Seite 7 zu §9 Abs. 3 ausgeführt,dass nach Erläuterungen der GKV inm Schiedsamt das \"soweit\" so zu verstehen ist, dass ab 01.04.2005 nur der Betrag erstattet wird, der die Wertgrenze von 15,00 Euro übersteigt. Bis dahin gilt aber die alte Praxis, dass der komplette Aufwand erstattet werde.
    Ich glaube kaum, dass es eine Chance gibt ab dem 01.04.2005 diese Linie noch zu fahren, wenn die DKG selber einen solchen Hinweis gibt.

    Mit freundlichem Gruß

    Burmeister

  • Guten Tag,

    dazu der Vollständigkeit halber noch die Kommentierung aus dem Vertragsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen zu § 9 Abs. 3 des AOP-Vertrages:

    \"Hier sind Sachkostenpositionen aufgeführt, die nach Einzelaufwand erstattet werden, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 15 Euro (früher 25,56 Euro) übersteigen. Dabei sind - mittlerweile auch durch die DKG anerkannt - nur diejenigen Kosten zu erstatten, die den Betrag von 15 Euro übersteigen. Ein Sachkostenbetrag von 40 Euro würde in Höhe von 25 Euro erstattet.

    Gruß

    Der Systemlernende