Hallo Forum,
als Neuling und \"Wenigabrechner\" (wir sind eine Psychiatrie mit Neurologischer Fachabteilung) habe ich mit Fallzusammenführungen wenig Erfahrung.
Jetzt stellt sich für mich eine Frage bei folgender Konstellation:
Aufnahme am 14.4.05, 21.30 Uhr - Verlegung in ein anderes Krankenhaus am 15.4.05, 0.30 Uhr
DRG = B76D
Wiederaufnahme am 15.4.05, 15 Uhr - Entlassung am 29.4.05
DRG = B76A = tagesgleiches Entgelt gem. Anlage 3 FPV 2005
Sind diese Fälle jetzt zusammenzuführen?
Hatte auch schon umgekehrte Situation:
Aufenthalt 1 = B76A, Aufenthalt 2 = z.B. B76B
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
K. Graustein