Reaktion auf MdK-Gutachten

  • Guten Tag wertes Forum,
    habe zu meinem Problem in der Suche nichts gefunden, deshalb ein neuer Thread:
    Folgender Sachverhalt: MDK erstellt Gutachten, in dem die Kodierung des KH \"korrigiert\" wird. Kopie des Gutachtens geht an KK und an KH. Nun erwartet eine KK, dass das KH auf ds MDK-Gutachten reagiert (Rechnung-Storno oder Widerspruch), ohne dass es hierzu einer erneuten Aufforderung durch die KK bedarf.
    Gleichzeitig steht in vielen Gutachten der Satz: \"Leistungsrechtliche Aspekte bleiben der Krankenkasse vorbehalten\". :sterne:
    Wonach sollen / müssen wir uns denn nun halten?
    Die genannte Erfahrung haben wir bis jetzt übrigens nur mit einer KK (von vielen).
    Wie wird das denn woanders gehandhabt? Reagieren Sie direkt auf ein MDK-Gutachten oder warten Sie auf die Reaktion der KK?
    Danke für Antworten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • [arial]Hallo Herr Horndasch,
    wenn wir mal wieder von einer KK bezüglich Kodierung nachgefragt werden :t_teufelboese: ,
    wird in der Regel (freundlicherweise!) eine Kopie des oft sehr ausführlichen Gutachtens des MDK beigefügt, dann weiß ich wenigstens, wo ich einhaken muß.
    Wir schicken dann i. d. Regel (außer der MDK hat Recht) den entsprechenden Wiederspruch an die KK.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Finke :sonne: [/arial]

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Her Finke,
    d.h., Sie erfahren erst durch die Reaktion der Krankenkasse vom Ausgang des MDK-Gutachtens? Wir bekommen ab und an nämlich schon mal vorab eine Kopie des Gutachtens direkt vom MDK zugesandt, so z.B. in den erwähnten problematischen Fällen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    auch bei uns flattern die Gutachten des MDK manchmal auf den Tisch.
    Hier gibt es die Weisung, daß diese erst bearbeitet werden, wenn die Aufforderung durch die KK erfolgt. Reagiert die Kasse nicht, reagieren wir auch nicht.
    Wenn die Kasse ein Gutachten erhält, was zu gunsten des KH ausfällt, reagiert bei uns auch kein Kassenmitarbeiter.
    Vieleicht ist das bei anderen KK anders, aber ich habe den Fall noch nicht erlebt.

    Schönes WE
    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Forum,

    zunächst muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der MDK nach § 277 Abs. 1 SGB V verpflichtet ist, den sonstigen Leistungserbringern - zu denen die Krankenhäuser zählen - das Ergebnis seiner gutachterlichen Stellungnahme unmittelbar mitzuteilen. Das geschieht in den mir bekannten Fällen vielfach durch die Übermittlung der Kopie des MDK-Gutachtens an das Krankenhaus.

    Richtig ist auch, dass die (Letzt-)Entscheidung der Krankenkassen vorbehalten bleibt. Sie muss also keineswegs dem MDK-Gutachten bzw. dem Fazit dieses Gutachtens folgen ! Schon allein aus diesem Grunde ist meines Erachtens unsinnig zu erwarten, dass seitens des Krankenhauses selbstständig auf das Gutachten reagiert wird und beispielsweise eine korrigierte Rechnungslegung veranlasst wird. (Eine Reaktion des Krankenhauses ist nur immer dann angezeigt, wenn das Gutachten nicht akzeptiert werden kann und folglich Widerspruch eingelegt wird.)

    Die eine von Herrn Horndasch genannte Krankenkasse muss sich also wohl oder übel schon die Mühe machen, wenn sie dem MDK-Gutachten folgen will, eine korrekte Forderung - mit Bezug auf das MDK-Gutachten - an das Krankenhaus zu richten.

    Gruß

    Der Systemlernende