Beleg+Hauptfach-OP: Abrechnung?

  • Liebes Forum,

    wir haben eine Beleg-HNO und eine Hauptfachabteilung Chirurgie.

    Der Patient wurde in der Beleg-HNO aufgenommen, stationär 1 Tag. es wurde eine Nasenseptumdeviation operiert und zusätzlich von unseren Chirurgen eine Nabelhernie und ein Hautnävus.

    Wie darf ich abrechnen? Am meisten bringt die Nabelhernie als HD in der Hauptfachabteilung Chirurgie. Die Aufnahme könnte ich ja noch ändern von Beleg-HNO in die Hauptfachabteilung Chirurgie. Nur, was kann der HNO-Beleger dann noch abrechnen?

    Die Differenz zwischen HD Nase in der Beleg-HNO und der Nabelhernie in der Chirurgie beträgt ca. 350 €.

    Hat jemand einen guten Tipp für mich?

    Grüße, AnLi

  • Zitat


    Original von AnLi:


    Hat jemand einen guten Tipp für mich?

    Grüße, AnLi


    Hallo Anli,

    einen guten Tipp habe ich nicht. Aber ein regelkonformes Vorgehen.

    Abrechnung über Beleger. HD=HNO-Diagnose, denn deshalb Aufnahme.
    Alle 3 Prozeduren einbringen, Abrechnung als ein Fall (denn das war es ja).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Duck, hallo Forum,

    danke für Ihre Antwort.
    Das mit der HD sehe ich anders. der patient ist nur stationär aufgenommen worden, weil alle drei Eingriffe in einer Narkose durchgeführt wurden (und somit auch der Krankenkasse einige Kosten erspart bleiben). Jeder Eingriff für sich hätte nacheinander ambulant durchgeführt werden können. Aber das ist m.E. für den Pat. nicht zumutbar. Somit stellt sich die Frage, welche Diagnose den höchsten Aufwand verursacht hat. Und das ist nachweislich nicht die HNO-Diagnose. Der Patient ist eher zufällig (administrativ) in der HNO aufgenommen worden.

    Grüße, AnLi

  • Guten Tag Anli,

    die Frage, welche Diagnose den höchsten Aufwand verursacht hat - und damit zur Hauptdiagnose wird - stammt aus vergangenen Zeiten. Sie war im \"alten\" Fallpauschalensystem nach BPflV relevant.

    Für mich stellt sich die Frage, wer bzw. welcher Arzt mit welcher Diagnosestellung die Krankenhauseinweisung veranlasst hat. Möglicherweise wohl doch der belegärztlich tätige HNO-Arzt ? In diesem Falle - und nicht nur aus diesem Grund - würde ich Herrn Duck folgen.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo AnLi,

    über soviel Patientenorientierung und gleichzeitiges kostenbewußtes Verhalten kann ich mich nur ernsthaft freuen.

    Vielleicht finden Sie sich ja in den DKR D002d wieder. Danach ist es Ihnen ja erlaubt, bei 2 oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Hauptdiagnosendefinition entsprechen diejenige auszusuchen, welche die meisten Ressourcen verbraucht hat. Bei der Abrechnung über Beleger sollten Sie allerdings bleiben.

    Es kann Ihnen dann allerdings passieren, das ein aufmerksamer Mensch bei der Rechnungsprüfung die Abweichung Hauptabteilung-HD auffällig findet.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Sytemlernender, siehe DKR D002d, wie von Herrn Duck schon angegeben.

    Hallo Her Duck,

    mit einer MDK-Prüfung des Falls rechne ich fest. Dieses \"Risiko\" würde ich eingehen, weil der Ressuorcenverbrauch tatsächlich für die chirurgischen Diagnosen höher ist.
    Aus welchen Gründen empfehlen Sie mir, bei der Beleger-Abrechnung zu bleiben? Und, wie kann der Beleger abrechnen, wenn ich den kompletten Fall über hauptfachabteilung abrechne??

    Fragen, über Fragen...

    Grüße, AnLi

  • Hallo AnLi,

    die Fallpauschalenvereinbarung hat rechtsverbindlichen Charakter. Der § 1 beschäftigt sich mit der Abrechnung von Fallpauschalen. Der dortige Absatz 4 beschäftigt sich mit Konstellationen, in denen eine Behandlung sowohl in einer Haupt- als auch Belegabteilung stattgefunden hat. Bezugsgröße sind die Belegungstage.

    Daraus ergibt sich indirekt, dass eine Fallpauschale der Abteilung zugerechnet wird, in welcher der Pat. gelegen hat. In Ihrem Fall hat beim Belegpatienten auch noch der Arzt der Hauptabteilung rumgeschnitten.

    Zudem ergibt sich, dass die Regelung in Absatz 4 auf Sie nicht zutrifft, weil Belegungstage nur in der Belegabteilung stattgefunden haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Duck,

    danke nochmal für Ihre Antworten. Sie haben mich in meinem Entscheidungsprozess erheblich weitergebracht (auch ernsthaft!). Ich werde den Fall \"belegerisch\" abrechnen = 1. Schritt.

    2. Schritt: Info an die Chirurgen, dass sie beim nächsten Mal auf chirurgischer Aufnahme bestehen (de jure); de facto liegt der Patient sowieso auf der selben Station im selben Bett.

    Mit freundlichen Grüßen
    AnLi

  • Zitat


    Original von AnLi:

    Und, wie kann der Beleger abrechnen, wenn ich den kompletten Fall über hauptfachabteilung abrechne??

    Guten Tag,

    der Beleger rechnet seine ärztliche Leistung ohnehin mit der KV ab, so daß Sie dabei

    Zitat


    Original von AnLi:

    Fragen, über Fragen...

    eigentlich keine Frage beantworten müssen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein