zervikokranialsyndrom

  • Hallöchen liebes Forum,
    folgende Diagnosen:
    -rezidivierendes Zervikokranialsyndrom mit Schwindel
    -Bandscheibendegeneration, Neuroforameneinengung der HWS

    Wie verschlüssele ich das richtig?
    Vorschlag M51.1+ und G55.1* und M53.0?

    Gruß Mia

  • Hallo Mia,

    geht es nicht eine Nummer einfacher? Oh, diese Kuckuckseier.

    Zunächst ist wichtig, abzugrenzen, ob nicht das Zervicokranialsyndrom das Symptom der Bandscheibendegeneration (codiert wurde aber die BWS und/oder die LWS??) und/oder der Neuroforameneinengung der HWS ist. Dazu wäre die Höhenangabe (betroffene Segmente) der HWS-Veränderungen und des Bandscheibenschadens wesentlich (z.B. Bandscheibenschaden der HWS mit Radiculopathie ist die M50.1 allein, die G55.ff* ist aber bei zusätzlicher Wurzelkompression nicht grundsätzlich ausgeschlossen).

    Könnte ich da noch ein paar Angaben bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Lieber Herr Winter,
    hat ein bisschen gedauert, doch ich habe das KB nicht eher autreiben können.
    Ich habe jetzt den Röntgen-Befund der HWS(ist ein älterer Befund): Hyperlordose. Verschmälerte Bandscheibenetagen C3-C5 sowie C6/C7. Auf der a.p.-Aufnahme erhebliche Linksskoliose einschließlich zerviko-thorakaler Übergang. Osteoporose.

    Akt. Befund: Zeichen der Osteoporose. Vermehrte Lordosierung der HWS. Vermehrte Kyphosierung der BWS. Beginnende Spondylosis deformans im mittleren Drittel der BWS. Die mittleren BWK zeigen eine geringe ventrale Keilwirbelbildung.

    Weiter habe ich eine Knochendichtemessung, die im Ergebnis eine Osteoporose des Achsenskeletts bestätigt. Signifikant erhöhtes Frakturrisiko.

    Gruß Mia

  • Hallo Mia,

    wesentlich weiter komme ich damit auch nicht. Denn Röntgenbefunde sind Röntgenbefunde und müssen nicht mit der Klinik übereinstimmen.

    Das Zervicocranialsyndrom scheint unstrittig zu sein M50.0. Es geht also „nur“ darum, ob es als eigenständige Erkrankung codiert werden muss oder in den anderen Diagnosen als Symptom aufgeht und daher nicht zu codieren wäre.

    Gibt es keinen neurologischen Status, bezüglich Dermatomschädigungen oder Kennmuskelveränderungen zur Identifikation der geschädigten Nervenwurzeln? Gibt es kein CT/MRT, welches dann eine Einengung welcher Neuroforamina oder gar eine Kompression der Nervenwurzeln selbst anzeigt Eine Bandscheibenetagenverschmälerung kann eine Einengung sein, muss es aber nicht sein.

    Es muss auch keineswegs ein cervicaler Bandscheibenvorfall vorliegen`(M50.0-2). Eine Bandscheibendegeneration im HWS-Bereich würde ich dann doch eher mit der M50.3 codieren. Woher aber stammt diese Diagnose? Die röntgenologische Verschmälerung der Bandscheibensegmente allein kann viele Ursachen und noch mehr Folgen haben; z.B. auch projektionsbedingt durch eine Skoliose vorgetäuscht werden. Wenn nichts Wesentliches neurologisches greifbar dazukommt, sehe ich auch keine Chance für eine G55.ff. Ob die zwar bis in den Halsbereich reichende mehr thorakale Kyphoskoliose Beschwerden macht, ist äußerst ungewiss. Osteoporose (einschließlich Keilwirbelbildung) kann erhebliche Beschwerden machen. Es müssen aber keine im Zervicocranialbereich sein. Eine manifeste HWS-Schädigung ab C3 kann durchaus sensibel auch den Hinterkopf, den Hals und Schultergürtel betreffen (C6/7 betreffen darüber hinaus u.a. auch Teile der Unterarme und Hände). Gefäßprozesse müssen auch diskutiert werden (z.B. Schädigung der Art. Vertebralis).

    Was führte zur Aufnahme und was ist wie behandelt worden, die HWS oder die ganze Wirbelsäule? Vielleicht kommen wir so weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin