Hallo liebe Forumsmitglieder.
Mir stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die einzelnen länderindividuellen Baserates bestimmt werden. Wenn man sich §10 des KHEntgG ansieht, hört es sich so an, als sei die Festlegung nur den Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner auf Landesebene - unter Beachtung gewisser dort niedergeschriebener Spielregeln - überlassen.
Spielen die DRG-Kalulations-Daten des InEK hierbei keine Rolle? Schließlich sollen diese Daten ja die tatsächlich entstandenen Kosten aller Krankenhäuser ermitteln. Auch wenn diese Aufgabe zur Zeit nicht sehr gut erfüllt wird, da die Anzahl der teilnehmenden Krankenhäuser zu gering / nicht representativ für die Grundgesamtheit ist, so ist ja eine Vollerhebung der Daten aller Krankenhäuser für die Zukunft angestrebt (siehe Vereinbarung der Partner zum Entgeldsystem). Damit wäre es doch nur logisch, die entstandenen Kosten auch zu vergüten, ggf. mit einem Aufschlag, da die Datengrundlage der InEK ja immer hinterherhinkt.
Freue mich auf Ihre Antworten
Viele Grüße
Gregor Meyer