Bestimmungsgrundlage der Baserate

  • Hallo liebe Forumsmitglieder.

    Mir stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die einzelnen länderindividuellen Baserates bestimmt werden. Wenn man sich §10 des KHEntgG ansieht, hört es sich so an, als sei die Festlegung nur den Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner auf Landesebene - unter Beachtung gewisser dort niedergeschriebener Spielregeln - überlassen.

    Spielen die DRG-Kalulations-Daten des InEK hierbei keine Rolle? Schließlich sollen diese Daten ja die tatsächlich entstandenen Kosten aller Krankenhäuser ermitteln. Auch wenn diese Aufgabe zur Zeit nicht sehr gut erfüllt wird, da die Anzahl der teilnehmenden Krankenhäuser zu gering / nicht representativ für die Grundgesamtheit ist, so ist ja eine Vollerhebung der Daten aller Krankenhäuser für die Zukunft angestrebt (siehe Vereinbarung der Partner zum Entgeldsystem). Damit wäre es doch nur logisch, die entstandenen Kosten auch zu vergüten, ggf. mit einem Aufschlag, da die Datengrundlage der InEK ja immer hinterherhinkt.

    Freue mich auf Ihre Antworten
    Viele Grüße
    Gregor Meyer

  • Hallo Herr Meyer,

    die Kalkulationsdaten dürfen keine Rolle für die Ermittlung der Landesbaserate spielen, da diese für die Budgetermittlung genutzt wird und das Selbstkostendeckungsprinzip schon vor Jahren abgeschafft wurde.

    Zur Ermittlung der Landesbaserate dürfen also nur Budgetdaten herangezogen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    U.Janßen

  • Hallo Herr Janssen,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das Selbstkostendeckungsprinzip wurde abgeschafft, ja. Aber durch die InEK-Kalkulation werden ja \" Preise \" für die einzelnen DRGs berechnet. Die Grundlage stellen die durchschnittlichen Kosten der an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser dar, oder sehe ich das falsch?

    Im Durchschnitt, dann bedeutet dies ja dann rein theoretisch und rechnerisch gedacht, dass insgesamt alle Kosten gedeckt werden, jedoch anders verteilt werden. Zu teure Krankenhäuser haben eine Unterdeckung während günstiger arbeitende Krankenhäuser belohnt werden und Gewinne erwirtschaften.

    Dies würde dann aber voraussetzen, dass die Basisrate auch auf der Grundlage der Gesamtkosten erfolgt, also die InEK-Daten herangezogen werden. Daher meine Überlegungen.

    Zitat

    Zur Ermittlung der Landesbaserate dürfen also nur Budgetdaten herangezogen werden.

    Was meinen Sie mit Budgetdaten? Wessen Budgets? Die der im Land angesiedelten Krankenhäuser?

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

  • Hallo Herr Meyer,

    durch die InEK-Kalkulation werden eben keine \"Preise\" ermittelt, sondern nur Bewertungsrelationen, d.h. Gewichtungen einzelner Leistungen zu einer fiktiven Durchschnittsleistung. Das DRG-System an sich ist kein Preissystem sondern ein Verteilungssystem. Nach Abschluß der Konvergenzphase sollte es so sein, das die jeweiligen \"Landesbudgets\" anhand der Leistungsbasis DRG \"gerecht\" verteilt sind.

    Nach derzeitigem Gesetzesstand werden die Budgetdaten, der in den Ländern angesiedelten KH zur Bestimmung der Landesbaserate herangezogen.

    Oberster Grundsatz bei der Ermitllung der Landesbaserates bleibt jedoch die Beitragssatzstabilität. Wenn man mal grob ansetzt das die Ø-Baserate 150 € niedriger liegt als die Ø-Kosten in der Kalkulation, würde ein Ansatz der \"InEK-Baserate\" für die Kostenträger 150€ Mehrkosten je Bewertungsrelation 1 bedeuten. Bei einem KH mit einer Summe von 10.000 Bewertungsrationen sind das 1,5 Mio €. So wünschenswert das für das einzelne KH auch wäre, die Gesamtsumme für die gesamte Republik wäre von den kostenträgern nur noch über deutliche Beitragssatzerhöhungen zu finanzieren, und das will der einzelne Versicherte auch nicht.

    Viele Grüße
    U.Janßen

  • Hallo Herr Janßen,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mir damit sehr weiter geholfen. Das bedeutet für viele Krankenhäuser in Zukunft, dass der Druck noch höher wird. Denn bei der Kalkulation nehmen nur 3-4% aller Krankenhäuser teil. Man kann sich vorstellen, dass dies Krankenhäuser sind, die bereits vorher ein gutes Kostenrechnungssystem hatten und ggf. kosteneffizienter arbeiteten als der Durchschnitt aller Krankenhäuser. Dadurch werden evtl. sehr aufwendige DRGs günstiger erbracht und die Relationen verschieben sich zu ungunsten von kleinen Krankenhäusern. Ist dieser Schluss legitim, oder zu spekulativ? :augenroll:

    Zitat

    Nach derzeitigem Gesetzesstand werden die Budgetdaten, der in den Ländern angesiedelten KH zur Bestimmung der Landesbaserate herangezogen.

    Mit Gesetz ist nur §10 KHEntgG gemeint, oder gibt es diesbezüglich noch eine weitere Grundlage?

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

  • Guten Tag Herr Meyer,

    an der Kalkulation 2005 nehmen immerhin schon 220 Krankenhäuser - unterschiedlicher Größe, Leistungsstruktur und Trägerschaft - teil. Insofern sind dies schon mehr als 10 % !

    Gesetzliche Grundlage für die Bildung des LBFW ist in der Tat das KHEntgG (§ 10), wobei dieses dann bei einzelnen Tatbeständen (z.B. die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V) auch einmal auf andere Rechtsvorschriften verweist.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Guten Tag Systemlernender,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Bzgl. der Anzahl der Teilnehmenden Krankenhäuser und derer die tatsächlich in die Kalkulation eingehen muss differenziert werden. Denn für die Kalkulation im Jahr 2004 waren es sogar 290 Krankenhäuser, die einen Vertrag geschlossen hatten (Quelle:Link InEK) . Jedoch sind es nur 144 Krankenhäuser, die in die Kalkulation eingegangen sind (Quelle: Keun, F. / Prott, R.: Einführung in die Krankenhaus-Kostenrechnung, Wiesbaden 2004, S. 80).

    Prozentual betrachtet sind es daher doch noch sehr wenige Krankenhäuser.

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

  • Guten Morgen,

    entscheidend ist doch einerseits die Streuung der einzelnen Krankenhäuser über die unterschiedlichen Versorgungsstufen (vom Kreiskrankenhaus bis zur Uni- bzw. Fachklinik) und andererseits über die Krankenhausträger (von Privat bis öffentlich....).

    M.E. ist es auch nicht so sehr entscheidend, ob wir über 220 oder 198 teilnehmende Kalkulationshäuser reden, sondern über die berücksichtigten Datensätze (wieviel Kalkulationsdaten liegen dem Katalog zu Grunde).

    .....und da wäre in Quote von 10% in der Tat nicht gerade sehr viel....


    Sonnige Grüße aus dem Norden


    MSimon
    :sonne: :laugh: