karnifizierende Pneumonie

  • Herzlichen Dank, Herr Selter (und naturlich auch Herr Duck) ,

    die R91 nehmen wir auch in diesen Fällen, wenn auch äußerst ungern, deshalb habe ich ja die Anfrage gestellt. Hin und wieder können wir bei der D38.8 bleiben.
    Wäre denn die J98.8 falsch? Wenn nicht, muss man sich fragen, warum es diese Diagnosen überhaupt gibt.

    Gruß
    Labi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Labi:
    Wäre denn die J98.8 falsch?


    Hallo,

    wenn Sie eine Erkrankung zuordnen können, für die es keinen eigenen Kode gibt, bzw. die Kodezuordnung durch Inklusiva geregelt ist, wird dieser Kode benutzt.

  • Guten Tag Forum,
    ich würde dieses Thema gern mit einem ähnlichen Fall wiederbeleben...

    Folgender Sachverhalt (mit der Frage nach einer Hauptdiagnose):

    Anamnese:
    Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte zur Befundkontrolle einer linksseitigen Pneumonie mit prolongiertem Verlauf. (Entlassung 25 Tage vor Wiederaufnahme) Der Patient gab bis auf ein leichtes Ziehen gelegentlich links-thorakal subjektives Wohlbefinden an.

    Diagnostik: Rö-Thorax: Im Vergleich zum 16.05.08 leichter Rückgang der Transparenzminderung links dorsobasal, entsprechend einem Infiltrat

    Therapie und Verlauf:
    Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte zur Befundkontrolle bei Pneumonie links mit prolongiertem Verlauf. Der Patient gab subjektives Wohlbefinden an. Der CRP-Wert war weiter rückläufig. Auffällig war eine hohe BSG von 90 mm/Stunde. Im Rö.-Thorax zeigte sich das linksseitige Infiltrat weiter rückläufig.
    Am 04.06.08 konnten wir Herrn XXX wieder in Ihre ambulante Weiterbehandlung entlassen.
    Wir empfehlen eine weitere Röntgenkontrolle in 2 Ebenen in ca. 3 Monaten durchzuführen.


    Nach DKR002f wurde J18.9 als Hauptdiagnose verschlüsselt.
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”
    Da weder die Erkrankung, noch das Symptom (Ziehen links- thorakal) behandelt wurde, fallen die Punkte \"Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose\" sowie \"Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose\" und auch \"Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände\" meiner Einschätzung nach weg (da nicht zutreffend).

    Das hat allerdings den Nebeneffekt, dass ein BQS - Modul ausgefüllt werden muss.
    Der Patient bleibt nur eine Nacht, z.B. eine Kontrolle des CRP am 4./5. stationären Tag ist also nicht möglich. Das Ausfüllen des Moduls zur Qualitätssicherung ist in solchem Fall wenig sinnvoll, daher die Überlegung, ob vielleicht falsch kodiert wurde.

    Wie würden Sie entscheiden? Was ist die definitiv korrekte Hauptdiagnose?

    Da ich mich mit meinen Argumenten inzwischen „im Kreis drehe“, wäre ich über andere Meinungen/ Argumente sehr dankbar.

    R. Grahl

    P.S. Eine ambulante Kontrolle wäre mit Sicherheit auch möglich gewesen…