Coloskopie wird bestraft

  • Gleich noch einen hinterher:

    Ein Pat. wird unter V.a. Subileus aufgenommen, der sich als Obstipation herausstellt, Pat. führt mehr als reichlich ab. Diverse Begleiterkr. wie Niereninsuff. und Schizophrenie und Harnwegsinfekt.
    Nachdem mehrere Koloskopie-Versuche in den Stuhlmassen gescheitert sind, wird schließlich eine partielle Kolo durchgeführt. Nun die böse Überraschung: Vor der schließlich durchgeführten Koloskopie (1-650.0) war der Pat. in G67C mit RG von 0,867. Nach der Koloskopie mit allem entsprechendem Aufwand landet er in DRG G48Z, RG 0,848. :noo:
    Kann das sein, dass die schließlich mühsam erwirkte (und sicher nicht unberechtigte Diagnostik) zu einer schlechter bewerteten Einstufung führt?

    Oh Sphinx vom Inek :sterne: , antworte!

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rost,

    Sie erhalten ja nicht \"regulär\" die 0,867 für die G67C (RG = 0,370), sondern wegen der Überschreitung der oGVD (7 Tage) bei 14 Belegungstagen. Durch die Kolo kommen Sie dann in die G48Z die eine oGVD von 19 Tagen hat und hier keine Zuschläge entstehen.

    Nicht die Kolo wird \"bestraft\", sondern der komplizierte Fall innerhalb der G67Z relativ \"belohnt\". Wie sich das dann monetär darstellt, ist Sache der Kalkulation. Wobei das effektive RG der beiden DRGs ja noch recht nahe beieinander liegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Rost,
    und spätestens dann, wenn der MDK Ihnen die Tage oberhalb der OGVD streicht, sieht das Ganze wieder anders aus.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch